Telefon und Internet Kosten

1 Antwort

Nichts.

Du benötigst erstens mal einen Nachweis über die gezahlten Telefonkosten. Dann kannst Du davon einen Anteil geltend machen, der von Dir in der WG zu tragen ist. Dann ist entweder auf Nachweis oder durch plausible Begründung ein Anteil zu formulieren, der angesetzt wird.

Ich vermute mal, Du wirst Schwierigkeiten bekommen, mehr als 30% von 1/3 der Kosten (also ca. 3 EUR p.m.) absetzen zu können, wenn das nicht solide begründet wird. Für Studenten praktisch unmöglich. Für jemanden, der ein Arbeitszimmer unterhält, nicht unwahrscheinlich ;-)