Teilverkauf des Hauses
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen! Vollgene Situation: Wir haben ein Haus mit Einliegerwohnung! Die Wohnung ist zwar über unsere, hat aber einen seperaten Eingang! Da das Haus das Elternhaus meines Mannes ist, möchte er es ungerne ganz verkaufen beide Elternteile sind verstorben! Der VAter ende letzten JAhres! da noch eine Hyppothke offen ist die Ratenzahlung aber so Hoch ist das wir es von unserem Gehalt ( arbeiten beide Vollzeit) Trotz einnahmen der Miete nicht stämmen können, Hattenwir uns nun überlegt den obigen Teil des Hauses zu verkaufen, um das andere zu Retten. Die Bank will uns da auch nicht entgegenkommen. Da mein Mann alleinerbe ist wird es einfach nur umgeschrieben. Mit dem Erlös könnten wir dann die Hypothek auslösen und klenere Schönheitsreparaturen vornehmen! Wir hätten auch jemanden der es Kaufen würde! Weiss jemand oder hat jemand Erfahrung ob es geht und wie dann der Ablauf sein würde oder wo ich am Besten ANchfragen Kann?? Danke für Eure Hilfe !!!
2 Antworten
Mica: Die Vorgehensweise zur erforderlichenden Bildung von Wohnungseigentum in einem Einfamilienhauses mit separater Einliegerwohnung ist fogelnde:
Ein Architekt fertigt den Aufteilungsplan, in dem er in die aktuelle Bauzeichnungen die beiden völlig getrennten mit Extraeingang versehenen Wohnungen farblich unterlegt einzeichnet.
Das Bauamt erteilt die für die Bildung von Wohnungseigentum erforderliche behördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Der Notar erstellt die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.
Die Bildung von Wohnungseigentum wird im Wohnungsgrundbuch eintragen. Es werden zwei Wohnungseigentums-Grundbücher gebildet.
Verkäufer und Käufer schließen zu Protokoll des Notars den Kaufvertag über das Wohnungseigentum (die Eigentumswohnung) ab.
Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Erteilung der Unbedenklichkeit- bescheinigung des Finanzamts legt der Notar dem Grundbuchamt alle Unterlagen vor. Das Grundbuchamt nimmt die Eigentumsumschreibung auf Käufer vor.
Dies alles wirkt auf den ersten Blick etwas aufwendig und umständlich, ist er aber in Zusammenarbeit mit einem versierten Architekten und Notar nicht.
Da es sich um einen Immobilienkauf handelt, muß in jedem Fall ein Notar die Abwicklung vornehmen. Er wird auch dabei beraten. Dem Käufer muß allerdings klar sein, dass er nicht nur eine Wohnung kauft, sondern auch einen Anteil am Grundstück mit erwerben muss und dass in einer zusätzlichen Teilungserklärung möglichst alles festgeschrieben werden muß, wer für was zuständig ist (Winterdienst, Instandhaltung ...) und wie die Kosten aufgeiteilt werden.