Teilverkauf des Hauses

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mica: Die Vorgehensweise zur erforderlichenden Bildung von Wohnungseigentum in einem Einfamilienhauses mit separater Einliegerwohnung ist fogelnde:

  1. Ein Architekt fertigt den Aufteilungsplan, in dem er in die aktuelle Bauzeichnungen die beiden völlig getrennten mit Extraeingang versehenen Wohnungen farblich unterlegt einzeichnet.

  2. Das Bauamt erteilt die für die Bildung von Wohnungseigentum erforderliche behördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung.

  3. Der Notar erstellt die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.

  4. Die Bildung von Wohnungseigentum wird im Wohnungsgrundbuch eintragen. Es werden zwei Wohnungseigentums-Grundbücher gebildet.

  5. Verkäufer und Käufer schließen zu Protokoll des Notars den Kaufvertag über das Wohnungseigentum (die Eigentumswohnung) ab.

  6. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Erteilung der Unbedenklichkeit- bescheinigung des Finanzamts legt der Notar dem Grundbuchamt alle Unterlagen vor. Das Grundbuchamt nimmt die Eigentumsumschreibung auf Käufer vor.

Dies alles wirkt auf den ersten Blick etwas aufwendig und umständlich, ist er aber in Zusammenarbeit mit einem versierten Architekten und Notar nicht.

Da es sich um einen Immobilienkauf handelt, muß in jedem Fall ein Notar die Abwicklung vornehmen. Er wird auch dabei beraten. Dem Käufer muß allerdings klar sein, dass er nicht nur eine Wohnung kauft, sondern auch einen Anteil am Grundstück mit erwerben muss und dass in einer zusätzlichen Teilungserklärung möglichst alles festgeschrieben werden muß, wer für was zuständig ist (Winterdienst, Instandhaltung ...) und wie die Kosten aufgeiteilt werden.