Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

3 Antworten

wenn der Wagen verkehrssicher ist, dann kannst du den weiterfahren. Die Versicherung zahlt den ermittelten Betrag aus. Zur Reparatur ist man nicht gezwungen.

Selbstverständlich darfst Du den Wagen weiterfahren.

Bei Totalschaden wird abgerechnet: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Der Restwert (also das Auto) verbleibt natürlich bei Dir und Du kannst dann damit auch machen, was Du willst (z.B. selbst instandsetzen).

Vielen Dank euch beiden :)

Dann bin ich soweit beruhigt....