TAXMAN und steuerfreie Verpflegungszuschüsse Nr.20

1 Antwort

WEnn Du steuerfreie Zuschüsse für eine Auswärtige Tätigkeit bekommen hast, muss doch auch Aufwand dagegen stehen?

An vieviel Tagen warst Du jeweils wie lange auswärts eingesetzt.

Wenn Dein AG die vollen abzugsfähigen Beträge

(über 8 Stunden 6,- Euro, über 14 Stunden 12 Euro, über 24 Stunden, 24,- Euro pro Tag), erstattet hat, müßte der Betrag die Höhe der Erstattung exakt ausgleichen.

Wenn nciht voll erstattet wurde, bleiben noch werbungskosten übrig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986