tatsächliche umzugskosten doppelt so hoch wie kostenvoranschlag
Ich habe für einen Umzug einen Kostenvoranschlag eingeholt und mich auf dieser Basis für ein Unternehmen entschieden. Nun hatte ich einige Kisten mehr als berechnet (36 m3 anstatt 20 m3). Der eingesetzte LKW reichte aus, es dauerte alles nur etwas länger. Ich habe mit etwas höheren Kosten gerechnet, doch verlangt der Unternehmer nun mehr als doppelt so viel. Veranschlagt waren 1950,- €, nun soll ich 4100,- € zahlen. Wie gesagt, es wurde nicht doppelt gefahren, es wurde kein zweites Fahrzeug benötigt. Ich bin ja bereit, mehr zu zahlen, doch wieviel mehr darf ein Unternehmen unter den Bedingungen verlangen? Wäre für guten Rat sehr dankbar!
2 Antworten
Also wenn es vor Gericht geht, dann "riecht" es nach vergleich.
Es muss angemessen mehr sein.
36 statt 20 Kisten. Haben die Leute des Umzugsunternehmers gepackt, oder nur getragen und gefahren?
Ich denke mal, wenn es vor gericht geht, wird man sagen, die Fuhren haben sich nciht geändert (Fahrstrecke und -zeit), aber die zeitdazwischen hat sich um ca. 80 % erhöht.
Nun muss man für die Beurteilung wissen, wie weit war die Fahrstrecke, wie lang die Fahrzeit usw.
Ich schätze mal ein Richter wprde auf allerhöchstens 3.500,- das wären eben nur an der Menge hochgerechnet.
Aber das scheint ein Fall für den Anwalt.
Liebe Biene,
das Kistenvolumen war 80 % mehr und Du sprichst von "einigen Kisten", "nur etwas länger[en Zeitbedarf]" und "etwas höheren [erwarteten] Kosten". Das Mehrvolumen scheint von Dir leider falsch abgeschätzt worden zu sein. Du bist also erheblich vom bestellten Ladevolumen abgewichen, so daß das Unternehmen möglicherweise eine geplante Beifracht nicht mitnehmen konnte. Dadurch entsteht dem Unternehmen zusätzlicher Fahrtaufwand.
Als Unternehmer würde ich aber aus Kulanzgründen nur genau 80 % mehr verlangen, also € 3.510. Im übrigen hätte ich als Unternehmer nach 20 cbm auf das erhebliche, absehbare Mehrvolumen hingewiesen und sofort eine Mehrforderung gestellt oder die Kartonmitnahme wegen erheblicher Volumenüberschreitung verweigert.
Daher wärest Du mit einem 80 %igen Mehrpreis wirklich noch gut bedient worden.