Taschengeld von der Gemeinde im Pflegeheim?

2 Antworten

hier kommt es darauf an, ob der Bewohner mittellos oder vermögend ist und wie er (noch) mit Geld umgehen kann. Der vermögende Bewohner hat Anspruch auf soviel Geld, dass er seine Lebensgewohnheiten fortführen kann (wenn er es denn will und kann). Der mittellose Bewohner hat maximal Anspruch auf den Barbetrag zur persönlichen Verwendung gemäß SGB. Das sind rund € 100,--/Monat. Der vermögende Bewohner muss sich nicht auf diesen Sozialhilfe-Betrag reduzieren lassen. Eine Rolle spielt natürlich auch immer, wofür Geld gebraucht wird

nicht ganz richtig- es spielt keine Rolle wofür der Barbetrag verwendet wird, er kann es in Tabak umsetzen- seinen Enkeln geben , Bananen kaufen oder oder .....

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Das stimmt natürlich so nicht !!!

Da die Grundsicherung die Aufgabe der Gemeinde ist, kommt diese regelung nur zur Anwendung, wenn der Heimbewohner die Kosten nicht aus eigenen Mitteln für das pflegeheim tragen kann, das Pflegegeld nicht ausreicht, und deshalb die Gemeinde den rest per gesetz übernehmen muss.