Suspendierte Aktie.

1 Antwort

Eine Aktie, die nicht wertlos ist, kann auf Kundenwunsch in das Non-Valeur-Depot der Bank gebucht werden. Damit fallen alle Nutzungs- und Stimmrechte, die mit der Aktie verbunden sind, an die Bank.

Erst wenn die Aktie ein Delisting erfährt und tatsächlich wertlos ist, kann sie aus dem Non-Valeur-Depot ausgebucht werden. Eine Suspension vom Handel reicht dafür nicht. Ebenso reicht dafür nicht die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Es muß tatsächlich die Nichtigkeit der Aktien vom Unternehmen bzw. Insolvenzverwalter festgestellt werden.

Du kannst Aktien auch auf die emittierende Aktiengesellschaft per Schenkung rückübertragen (aus Deinem Depot in das der AG). Bei den Werten, die Du allerdings so hältst, dürfte das Thema Schenkungssteuer dann auch nicht mal ansatzweise relevant werden ;-)

Umsonst macht es die Bank bestimmt nicht. Kann es sein das diese versucht einen kleinen Profit raus zu schlagen und diese an die Clearingstelle z.B. verkauft. Clearingstellen haben auch die Aufgabe in einen besonders engen Markt bei entsprechender Nachfrage Papiere zu besorgen wenn bestimmte Forderungen dran hängen, denke ich.

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