Ein Stundenlohn von 3,40 Euro für Schüler - kann das sein?

6 Antworten

Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (§ 22 Abs. 2 MiLoG). Damit ist der Mindestlohn nicht anzuwenden.

Unabhängig davon: einer Ferienarbeit liegt ein Vertrag zugrunde. In diesem Vertrag ist der Stundenlohn zu vereinbaren. Damit sollte der gezahlte Stundenlohn auch keine Überraschung sein.

Silanov 
Fragesteller
 26.08.2015, 11:56

Er hatte aber vorab keinen schriftlichen Vertrag erhalten. Alles würde nur mündlich vereinbart, auch der ihm zugesagte Stundenlohn von 8,50 €. Zitat: "Du bekommt 8,50 € in der Stunde, also hast Du nach zwei Wochen 680 € verdient."

Und nun sind es 272 €. Das ist ein schlechter Witz.

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gandalf94305  26.08.2015, 11:59
@Silanov

Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Es gilt also, Zeugen zu finden, die die Zusicherung des Stundensatzes von 8,50 EUR bestätigen können.

Weiterhin ist zu prüfen, was genau in der Lohnabrechnung enthalten ist. Wurden hier irgendwelche Abzüge vom Bruttobetrag der  Entlohnung vorgenommen?

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Silanov 
Fragesteller
 26.08.2015, 12:12
@gandalf94305

Ein Beitrag zur Pflege-Pflicht-Versicherung bzw. eine Mindestversorgungspauschale in Höhe von 32,52 € ist auf der Abrechnung noch mit ausgewiesen, sonst nichts.

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gandalf94305  26.08.2015, 12:33
@Silanov

Die Berechnung der Mindestvorsorgepauschale von 12% ist meines Erachtens Unsinn, da der Minderjährige familienversichert ist. Der Job an sich ist für Schüler sozialversicherungsfrei und aufgrund der Höhe des Lohns auch steuerfrei.

Ich würde mit dem Arbeitgeber ein Gespräch suchen, um die Entlohnung nochmals mit Hinweis auf das vorige Gespräch, in dem 8,50 EUR genannt wurden, zu überprüfen.

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Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind sind alle Minderjährigen, also alle unter 18-Jährigen Beschäftigten. 

Also zählt das mündliche Versprechen schon mal nicht.

Wurde denn nichts schriftliches über Arbeitszeit und Bezahlung verfasst?

3,40€ Stundenlohn ist eine Frechheit,aber  Dein Sohn kann nur dagegen angehen, wenn Zeugen vorhanden sind, oder eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.

Danke an alle. Das Problem hat sich erledigt.

Mein Anruf in der Firma ergab, dass in der Lohnbuchhaltung ein Fehler passiert ist und unser Sohn noch zusätzlich 339 € ausbezahlt bekommt.

Damit hört sich sein Arbeitsentgelt auch gleich schon wieder viel besser an. Nachfragen und reklamieren lohnt sich also. :-)

Primus  26.08.2015, 12:29

Ende gut - alles gut ;-))

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finanzfrageTeam  27.08.2015, 04:10

Liebe/r Silanov,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzffrage.net-Support

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BWL0Justus  17.06.2023, 20:26

Noch mal Glück gehabt, sonst hätte ich da gekündigt.

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Das konnte ja auch gar nicht stimmen, allerdings greift wohl hier im Jugendarbeitsschutzgesetz nicht der Mindestlohn;

Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (§ 22 Abs. 2 Mindestlohngesetz)

Die für Dich wichtigen Gesetze und Information zum Verdienst findest Du sonst auch auf der Seite http://www.heimarbeit24.de/schuelerjobs.html . Allerdings kommt es dann dennoch nicht hin mit dem Stundenlohn?

gammonwarmal  29.10.2015, 17:04

Manchmal ist es sinnvoll, sich vor der Beantwortung einer Frage einmal die vorliegenden Antworten durchzulesen!

Der Fragsteller schreibt am 26.8.:

Danke an alle. Das Problem hat sich erledigt.

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Hntzii  30.10.2015, 07:55
@gammonwarmal

Ich habe die Antworten durchgelesen. Das hat aber auch die Frage des Mindestlohns nicht geklärt falls andere die selbe oder eine ähnliche Frage haben - daher habe ich ja auch geschrieben: Das konnte ja auch nicht stimmen...

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Der Lohn ist definitiv pure Ausbeutung. Ganz ehrlich, als Arbeitgeber wäre mir das zu blöd!