Studiengebühren und Werbungskosten
Also so ganz verstanden hab ich das mit den Studiengebühren als Werbungskosten noch nicht. Mal heißt es, dass es geht, mal heißt es, dass es nicht geht. Bei mir ist der Fall so: Da ich keinen festen Nebenjob habe, muss ich nicht regelmäßig eine detaillierte Steuererklärung machen. Ab und zu hab ich jedoch einen Messejob, für den ich dann die verkürzte Version einreiche um das bisschen gezahlte Steuer zurück zubekommen. Wenn ich das nun mache, soll ich da jetzt die Studiengebühren als irgendwas angeben oder ist für mich die ganze Debatte sowieso nicht relevant.
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Das heisst nicht mal so und mal so, sondern so:
Studiengebühren sind als Werbungskosten absetzbar, wenn vorher bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium stattgefunden hat und man kann die Kosten - sehr vereinfacht ausgedrückt - aufheben, bis man Steuern zahlt.
Ist das nicht der Fall, sind es Sonderausgaben. Die helfen aber nur was, wenn im Jahr des Absetzenwollens tatsächlich Steuern anfielen.