Frage von Julietta85 30.05.2012

Studiengebühren und Werbungskosten

  • Antwort von FREDL2 30.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das heisst nicht mal so und mal so, sondern so:

    Studiengebühren sind als Werbungskosten absetzbar, wenn vorher bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium stattgefunden hat und man kann die Kosten - sehr vereinfacht ausgedrückt - aufheben, bis man Steuern zahlt.

    Ist das nicht der Fall, sind es Sonderausgaben. Die helfen aber nur was, wenn im Jahr des Absetzenwollens tatsächlich Steuern anfielen.

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