Studentenjob und Hiwi-Job. Wie ist das mit der Krankenkasse?

2 Antworten

Die 20 Stunden pro Woche sind ja eine ganz normale Teilzeitstelle, die du bzw. dein Arbeitgeber ganz normal versteuern muss. Dein Hiwijob kommt dann noch dazu. Der bleibt aber wegen der 400-Euro-Grenze normalerweise steuerfrei.

Du bist aber schon eher Mitglied der arbeitenden Gesellschaft als Student und musst dann wahrscheinlich einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Geh da einfach mal hin und lass dich beraten. Die kennen solche Fälle ja bestimmt. Ausnahmeregel könnte es darstellen, wenn du in dem 20 Stundenjob als Werkstudent angestellt bist.

Super, vielen Dank für die Antwort! In dem 20h Studentenjob bin ich auch als Werkstudent angestellt. Deshalb bin ich mir bei allem nicht so sicher...

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@urban67

Hallo, durch den zusätzlichen Job wird die 20-Std.-Grenze überschritten und damit müßte das Werkstudentenprivileg auch für den ersten Job weg sein. Wenn das mehr als 5 Monate so anhält.

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Hallo,

wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt, ist man in der Sozialversicherung kein Student mehr, sondern Arbeitnehmer. In der Hauptbeschäftigung sind die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten (Arbeitgeber und -nehmer jeweils anteilig). Der bisherige Arbeitgeber ist vor der Aufnahme der Zweitbeschäftigung um Erlaubnis zu fragen (wird in dieser Konstellation aber vermutlich verweigert!).

Die Zahlung der Studentenbeiträge entfällt dann (bei einer Erlaubnis). Den Nettolohn als normaler Arbeitnehmer kann man hier errechnen:

http://www.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

Gruß

RHW