Strassensanierung - muß ich als Anleger zahlen?

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Im Baugesetzbuch (§154) ist geregelt, dass die Anlieger an den Kosten für die Straßensanierung beteiligt werden können , Zitat: "Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht." Bis zu 90 Prozent der Kosten für die Straßensanierung sind laut Gesetz umlagefähig. http://immobilien.excite.de/straszensanierung-anlieger-zahlen-einen-teil-der-kosten-N13166.html Gruß Z... .