Habe ich mich wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung (Wohnungsöffnung ohne Schlüsseldienst) strafbar gemacht?
Folgende Frage: Ich hatte mich vor einiger Zeit aus der Wohnung ausgeschlossen, in der ich Untermieterin und mein damaliger Partner Hauptmieter war.In der Wohnung war ein Kuchen im voll aufgedrehten Backofen und der Hund. Da ich kein Geld für einen Schlüsseldienst hatte, hat mir ein Bekannter die Tür geöffnet und diese dabei oberflächlich beschädigt (nicht das Schloss, aber den Rahmen leicht und das Holz der Tür war etwas abgeschabt).Nun habe ich mich getrennt und mein Ex zeigt mich wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung an, obwohl ich nachweisen kann, dass ich mehrfach anbot, den Schaden zu regulieren.Kommt er damit durch?
3 Antworten
Lass es einfach auf Dich zukommen. Mit solchen Albernheiten befasst sich niemand. Weder die Polizei noch die Gerichte.
sorry,das ist doch Kinderkram !
Na klar! Wieso wird der Hund nicht so erzogen, dass er auf Zuruf den Backofen ausschalten kann?
Antwort passend zur Frage!