stimmt es das ich für die reinigung usw. der Berufsbekleidung nur max 260€ geltend machen kann?

3 Antworten

Nein, das höre ich zum ersten Mal.

Bei Leuten die ihre Arbeitkleidung schnell verschmutzen und sich ggf. mehrfach am Tag umziehen müssen, kann das ja teurer sein.

wer höhere Aufwendungen nachweist, kann die auch abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

hallo ich danke euch erstmal für die antw. ok muß wohl was hinzufügen: also ich bin dachdecker und trage/wasche meine zunftsachen sowie die weißen t-shirts immer selbst. mein cheff legt wert auf ein ordentl aussehen der mitarbeiter, deshalb und vorallem bei "privaten kunden" wechsel ich diese sachen täglich. seit den letzten 3 jahren hab ich es immer in der steuererklärung mit ca 500;-€ (aufgetalliert in waschen, kochwäsche, bügeln, repariern aufgegliedert und auch so "durchbekommen) ich hab gedacht es liegt irgendwie eine neue richtlinie vor, die das kürzt. ich bin aus s-anhalt..... aber wenn es keine gibt (hab auch schon selbst gegooglt deshalb) werd ich es wohl als wiederspruch geltend machen. falls ihr was anderes wißt, laßt es mich bitte wissen. DANKE SCHÖN...werd auch mal weiter in diesem forum gucken um euch evlt. zu helfen.

Für den Nachweis gibt es bestimmte Anforderungen. In einigen Bundesländern werden 77 € ohne Nachweis anerkannt, wenn denn auch eine typische Berufskleidung vorliegt. Der Sparkassenmitarbeiter hat eine solche Kleidung nicht, auch wenn er Anzüge nur in der Bank trägt.

Hier sollte erst mal geklärt werden, welche Berufstätigkeit und welche Kleidung vorliegen.