Steuersatz für Kapitalerträge bei Arbeitslosengeld 1 ( unter 25 % möglich ? )

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Aktien und Zertifikate werden zum Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Dividenden und Ausschüttungen zum Zeitpunkt ihrer Zahlung. Da kann man zwar den Verkauf der Instrumente steuern, aber das war's auch schon.

Manche Fonds und ETFs thesaurieren jährlich nichts, d.h. es fallen entweder nur Kursgewinne an oder über Swap-Konstruktionen entstehen nur solche. Das führt zu einer nachgelagerten Besteuerung bei Veräußerung. Es gibt über die Haltedauer hinweg keine Besteuerung, da keine Erträge (ausgeschüttet oder thesauriert) ausgewiesen werden.

Liegt Dein Steuersatz also in Arbeitslosigkeit oder Rente unter 25%, so kannst Du von solchen Produkten per Günstigerprüfung deutlich profitieren.

Ok.Vielen Dank. Bei mir handelt es sich um Erträge aus Geldern,die ich einem Pfandhaus zu Verfügung stelle und dafür 1,5% monatliche Rendite erhalte. Es handelt sich da wirklich um keine kleinen Beträge,so dass ich schon über eine Steuerersparnis von einigen % glücklich wäre.

Kann man denn pauschal sagen wie hoch der Steuersatz in der Arbeitslosigkeit ist oder wie würde das aussehen in der Zeit nach dem Bezug des Arbeitslosengelds,wenn ich gar kein anderes Einkommen mehr haben sollte.Wie hoch ist dann mein persönlicher Steuersatz für die Erträge aus meiner Kapitalanlage?

Vielen Dank für ihre Mühe.

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@vincelaken2

handelt es sich um Erträge aus Geldern,die ich einem Pfandhaus zu Verfügung stelle

Und du bist sicher, dass das dann Kapitalerträge sind?

Kann man denn pauschal sagen wie hoch der Steuersatz in der Arbeitslosigkeit ist

Nö. Arbeitslosigkeit ist ja nun wirklich kein steuerlicher Begriff. Und der Steuersatz hängt vom Einkommen ab und nicht davon, ob man nun abhängig beschäftigt ist oder nicht.

Ich bin in dem Sinne auch "arbeitslos", weil ich nämlich keinen Arbeitgeber habe. Auf meine steuerliche Situation nimmt das Finanzamt da aber keine Rücksicht. Im Gegenteil: Ich zahle mehr Steuern als zu den Zeiten, als ich noch einen Arbeitgeber hatte.

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@vincelaken2

Es kommt darauf an, was genau die Natur der Einkünfte ist. Zinsen aus einem Darlehen wären Kapitaleinkünfte. Handelt es sich um eine Beteiligung, so wäre wichtig, wieviel Prozent diese Beteiligung ausmacht.

Sofern aber die Ausschüttung monatlich erfolgt, hast Du das auch entsprechend zu versteuern, d.h. in dem Jahr, in dem die Auszahlung erfolgte.

Einziger Weg wäre hier die Verlagerung der Auszahlungen auf beispielsweise einen Zeitpunkt in der Zukunft, wenn Du einen geringeren Steuersatz hättest. Das Geld verbleibt also im Unternehmen und eine Ausschüttung findet erst später zu einem steuergünstigen Zeitpunkt per Beschluß statt. Das sollte jedoch mit dem Steuerberater des Pfandhauses geklärt werden.

Dein Steuersatz im Zustand der Arbeitslosigkeit orientiert sich an den gleichen Tabellen wie im Zustand der Berufstätigkeit. Nimm einen der üblichen Lohnsteuerrechner bzw. ein Steuerprogramm zur Berechnung. Dort findest Du Deinen persönlichen Steuersatz, der hier für die Günstigerprüfung relevant wäre bzw. die Option, die Günstigerprüfung durchzurechnen.

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@gandalf94305

Vielen Dank...Du hast verstanden worum es mir geht. Eine Verlagerung der Auszahlung in die Zukunft wird aktuell schon praktiziert. Dies ist auch definitiv kein Problem und werde ich auch weiterhin so beibehalten.

Es handelt sich dabei auch um ein Darlehen und keine Beteiligung. Die Fälle des Pfandhauses dauern immer unterschiedlich lang und am Ende der Laufzeit wird der Gewinn eines Falls vermerkt,jedoch nicht ausbezahlt oder sonstiges.

Ist der Gewinn dann in dem Jahr zu versteuern,in dem ich ihn mir auszahlen lasse oder in dem Jahr in dem der Fall zu Ende ging. Ich habe laufend etwa 30-40 verschiedene Fälle.

Kannst du mir eventuell etwas zu der Situation nach der Arbeitslosigkeit sagen. Wenn ich bis dato kein anderes Einkommen habe und ich nicht mehr ALG 1 beziehe,ist es doch möglich dass der Steuersatz extrem gering wird oder?

Oder werden da die Zinserträge als Einkommen angesehen...? Da dies aktuell jährlich zwischen 250.000 und 300.000 Euro wären,würde ich dadurch persönlich sicher einen höheren Steuersatz bekommen und so natürlich mit den 25 % Kapitalertragssteuer zufrieden sein...

Vielen Dank für die Hilfe

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@vincelaken2

Die Günstigerprüfung nach §32d Abs 6 EStG sagt: "Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden anstelle der Anwendung der Absätze 1, 3 und 4 die nach § 20 ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften im Sinne des § 2 hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung)."

Mit anderen Worten: wenn Du hohe Kapitalerträge hast, werden diese begünstigt mit nur 25% Abgeltungssteuer (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) belegt. Es ist ja nicht so, daß jemand die "gewöhnlichen Einkünfte" betrachtet, daraus einen Steuersatz (< 25%) berechnet, und diesen dann als Pauschalbesteuerung auf die Kapitalerträge anwendet :-)

Außer einer Auswanderung nach Dubai sehe ich da wenig Optionen ;-) Kläre das doch mit einem Steuerberater, denn bei diesen Summen könnte es sinnvoll sein, Optionen zu erörtern, die sich mir als harmlosem Steuerlaien nicht erschließen.

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@gandalf94305

Ok,ich denke es ist wirklich sinnvoll diese Situation ausführlich mit einem Steuerberater zu erörtern.

Kannst du mir vielleicht noch deine Meinung darüber sagen,wie bzw wann diese Erträge bzw Zinserlöse versteuert werden?In dem Jahr in dem sie mir gutgeschrieben werden( wenn der Fall endet) oder zu der Zeit wenn ich mir die Summen auszahlen lasse?

Vielen Dank

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@vincelaken2

Das ist genau der Punkt, der in Bezug auf die Gestaltung mit einem Steuerberater zu klären wäre. Normalerweise kommt es mit dem Zufluss zur Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt kann jedoch beeinflusst werden.

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Im Grunde ist das schon alles so, wie du sagst. Du brauchst dazu aber eine Anlage, deren Auszahlungen du steuern kannst. Einen Verkauf von Aktien z. B. kann man Steuern. Aber die jährlichen Zinsgutschriften oder die Ausschüttungen und Thesaurierungen von Investmentfonds fallen an ob du willst oder nicht. Auch wenn die Zinsen am Ende der Laufzeit gut geschrieben werden, müsstest Du die Laufzeit so wählen, dass diese in Deine Arbeitslosigkeit fällt. Das kann vorher kaum wissen.

Das kann vorher kaum wissen.

Diesen Satz sollte man sich auf der Zunge.

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Ok.Vielen Dank. Bei mir handelt es sich um Erträge aus Geldern,die ich einem Pfandhaus zu Verfügung stelle und dafür 1,5% monatliche Rendite erhalte. Es handelt sich da wirklich um keine kleinen Beträge,so dass ich schon über eine Steuerersparnis von einigen % glücklich wäre.

Kann man denn pauschal sagen wie hoch der Steuersatz in der Arbeitslosigkeit ist oder wie würde das aussehen in der Zeit nach dem Bezug des Arbeitslosengelds,wenn ich gar kein anderes Einkommen mehr haben sollte.Wie hoch ist dann mein persönlicher Steuersatz für die Erträge aus meiner Kapitalanlage?

Vielen Dank für ihre Mühe.

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