Steuerrückzahlung zu niedrig
Hallo, ich habe mich heute darangesetzt und meine Steuerklärung mit Hilfe von Steuer-Spar-Erklärung 2012 gemacht. Ich habe alles angegeben und es wurden "nur" 63€ Steuerrückzahlung ermittelt.
Was mich stutzig macht ich habe durchschnittlich 19Km eine Strecke bis zur Arbeit
55 Tage 20Km 97 Tage 18Km 61 Tage 17km
Das hängt damit zusammen, dass 1.) ich umgezogen bin und dann 2.) noch einmal die Firma.
Wenn ich jetzt ausrechne komme ich auf 3883Km * 0,30 = 1164,90€
Wie muss ich das mit dem Pauschbetrag verstehen, bekommt den jeder schon bei der Lohnabrechnung übers Jahr abgezogen, dass ich nur 164€ Werbungskosten habe? Oder muss ich den Pauschbetrag geletent machen in einer Steuererklärung?
Ich habe habe eigentlich mit paar hundert Euro Steuerrückzahlung gerechnet, bin ich zu blauäugig rangegangen?
Danke für die Hilfe!
Gruß Alex
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dass ich nur 164€ Werbungskosten habe?
Neinnein, du hast schon WK in diesem Zusammenhang von 1.164. Aber die 1.000 Euro sind ja bereits in der Lohnsteuerberechnung einkalkuliert gewesen, so das sich jetzt nur die 164 auswirken. Da gibt es auch nicht geletent zu machen.
Da hilft nur: Weitersuchen. Jeder Euro hilft. 16 Euro Kontoführungsgebühren sind da nur der Anfang.
Und dann geht es mit den Versicherungen weiter.
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EnnoBecker hat schon nahezu alles richtig beantwortet. Ergänzend füge ich noch hinzu, dass Du die KFZ-Haftpflicht (und nur die) für das Auto Deiner Freundin angeben kannst, wenn Du sie bezahlt hast. Dazu kämen noch Privathaftpflicht, Unfallversicherung usw.
Du solltest die Steuerberechung 2011 aber auch mit einem Berechnungsprogramm für 2011 gemacht haben. 2012 gibt es noch keines, es ist noch zuviel Jahr vorhanden.
Kommentar von facebraker 10.02.2012Hallo EnnoBecker, Hallo FREDL2,
danke für die Antworten, stimmt da kommt noch etwas zusammen bei den Versicherungen. Kann ich die KFZ-Steuer für den Wagen auch absetzten? Ich hoffe die Frage ist nicht dumm! @FREDL2, ja das stimmt, aber das Programm heißt Steuer-Spar-Erklärung 2012, aber ist für die Steuererklärung für das Jahr 2011 gemacht.
Gruß Alex
Kommentar von FREDL2FREDL2 11.02.2012@facebraker:
Hallo Alex: nein, die KFZ-Steuer geht nicht.
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Hallo Enno, danke für die schnelle Antwort, ich habe es schon befürchtet, im Hinterkopf war da noch was. Ich habe eine andere Frage, du hast mich auf Versicherungen hingewiesen, der größte Batzen ist die Vollkasko des Autos. Ich nutze das Auto um auf Arbeit zu fahren, aber das Auto ist auf meine Freundin zugelassen, dementsprechend ist sie auch Versicherungsnehmerin (sie hat mehr Schadenfreie Jahre demnach war es günstiger) Kann ich da trotzdem die Versicherung bei meiner Steuererklärung geltend machen?
Zu den Kontoführungsgebühren, kann ich die auch geltend machen, wenn ich keine habe z.B. DKB bezahle ich keine Kontoführungsgebühren?
Danke
Gruß Alex
Nein, die Kaskoversicherung ist keine abzugsfähige Versicherung.
Die Kontoführungsgebühren werden pauschal mit 16 Euro anerkannt.