Steuerrecht bei dem Anbieter "Shapeways"
Hallo,
ich habe ein 3D-Modell über das Programm "Blender" (Open Source). Dieses Modell kann man über den Anbieter "Shapeways" 3d-Ausdrucken. (d.h. virtuelles Modell in der Realität erschaffen)
Nun bietet Shapeways die Option an: Man kann Shapeways die Lizenz geben seine eigenen Modelle zum Verkauf anzubieten und bekommt dann pro gekauftes Modell einen vorher festgelegten Lizenz - Betrag von Shapeways überwiesen.
Shapeways hat seinen Sitz in den Niederlanden. Wie sieht das nun Steuertechnisch bei uns in Deutschland aus, wenn ich über Shapeways ein Modell zum Verkauf anbiete?
Viele Grüße
1 Antwort
Das ist eine Frage der Vertragsgestaltung.
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Zuerst schreibst Du: Man kann Shapeways die Lizenz geben, die Modelle im eigenen Namen zu verkaufen. Dafür bekommt man Lizenzgebühren. Das wäre eine sonstige Leistung die in den Niederlanden ausgeführt wird, weil gem. § 3 a Abs. 2 die sontige Leisung, die an einen Unternehmer (Shapeways) ausgeführt wird, dort ausgeführt wird, wo der EMpfänger sein Unternehmen betreibt.
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Später schreibst Du, Wie sieht es aus, wenn ich über Shapeways ein Modell zum Kauf anbiete? Das wäre eine Lieferung an den Empfänger. Da ginge es um den Ort der Lieferung
Ich denke Version 1. passt besser. Da würdest Du hier keine Steuer berechnen, bzw. die würden ohne Steuer gutschreiben und müssten selbst im Reverse Charge verfahren zahlen.