Frage von
FroschK 22.08.2011
Steuerpflicht für pauschale Aufwandsentschädigung an Betreuer?
Ein Freund hat eine ehrenamtliche Betreuung erhalten und macht dafür jetzt laut dem zuständigen Rechtspfleger des Betreuungsgericht eine jährliche Aufwandsentschädigung von 323,00 EUR geltend. Muss dieser Betrag versteuert werden?
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Antwort von Steuerzahl 22.08.2011
Sie ist steuerfrei.