Steuerpflicht bei Langzeit Reise und Freelance Arbeit im Ausland
Hallo,
Ich hab eine Frage:
Ich habe mich in Deutschland abgemeldet da ich für einige Zeit u.a. in Argentinien bin (als Tourist) und mir das nötige Geld durch freelance Arbeit online für eine britische Firma verdiene. Ich bin mindestens 1-2 Jahre nicht in Deutschland daher bin ich dort nicht gemeldet. Ich weiss jetzt aber nicht was meine Steuerpflicht ist. Kann ich trotz allem in Deutschland verpflichtet werden Steuern für diese Arbeit zu bezahlen? Ich kann vom Arbeitgeber in England nicht angemeldet werden da ich dort keinen Wohnsitz habe, ich habe aber zurzeit nirgendwo einen Wohnsitz. Bin ich steuerlich dann in Argentinien oder doch Deutschland verpflichtet? Ich habe auch gehört, dass erst wenn man ein Jahr aus Deutschland weg ist dieSteuerpflicht entfällt, stimmt das?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps ich bin ein bisschen aufgeschmissen mit der Steuerfrage!!
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Du bist in D unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Du hier Deinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hast. Das war also bis mindestens jetzt der Fall. Was war denn von Januar - August?
Selbstständig? Arbeitnehmer´Arbeitslos?
Falls Du z. B. im September nach Argentinien gehst und da bleibst, bist Du in 2013 in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig.
Es gibt auch noch die beschränkte Steuerpflicht. Das ist der Fall, wenn in D kein Wohnsitz oder kein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, aber Einkünfte Inland bezogen werden. Trifft lt. Deinen Angaben nicht zu.
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Dir kann geholfen werden, wenn du nämlich mal genau beschreibst, wann du wo für wen was gearbeitet hast.
Ach, und wer dir wo welches Geld zahlte.
Kommentar von joaco 18.08.2012Ich kopiere meine Antwort hier nochmal hin damit du eine Benachrichtigung bekommst.... Ich habe 2012 in Deutschland nicht gearbeitet, weil ich bis zur Abreise Studentin war. Im Mai bin ich nach Argentinien gezogen und arbeite von hier aus für eine britische Firma freelance. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, allerdings auch keinen festen in Argentinien da ich keine Staatsbürgerin bin. Diese Firma kann mich hier nicht einstellen da die hier keinen Sitz haben, und in England habe ich wiederum keinen Wohnsitz. Das Geld der britischen Firma geht allerdings auf mein deutsches Konto. Daher habe ich Angst auch ohne Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
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Antwort von joaco 18.08.2012
Also, es ist so: Ich habe 2012 in Deutschland nicht gearbeitet, weil ich bis zur Abreise Studentin war. Im Mai bin ich nach Argentinien gezogen und arbeite von hier aus für eine britische Firma freelance. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, allerdings auch keinen festen in Argentinien da ich keine Staatsbürgerin bin. Diese Firma kann mich hier nicht einstellen da die hier keinen Sitz haben, und in England habe ich wiederum keinen Wohnsitz. Das Geld der britischen Firma geht allerdings auf mein deutsches Konto. Daher habe ich Angst auch ohne Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
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Die Steuerpflicht ist nicht von der Nationalität sondern dem Wohnsitz (und wenn man keinen hat das Land in dem man lebt und Geld verdient) abhängig.
Hallo FREDL2, danke für die Antwort, ich kopiere meine Antwort hier auch nochmal hin weil die Info viell. hilft den Fall genauer zu beurteilen...: Ich habe 2012 in Deutschland nicht gearbeitet, weil ich bis zur Abreise Studentin war. Im Mai bin ich nach Argentinien gezogen und arbeite von hier aus für eine britische Firma freelance. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, allerdings auch keinen festen in Argentinien da ich keine Staatsbürgerin bin. Diese Firma kann mich hier nicht einstellen da die hier keinen Sitz haben, und in England habe ich wiederum keinen Wohnsitz. Das Geld der britischen Firma geht allerdings auf mein deutsches Konto. Daher habe ich Angst auch ohne Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
@joaco: "Es gibt auch noch die beschränkte Steuerpflicht. Das ist der Fall, wenn in D kein Wohnsitz oder kein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, aber Einkünfte Inland bezogen werden"
Trifft lt. Deinen Angaben jetzt doch zu.