Frage von joaco 18.08.2012

Steuerpflicht bei Langzeit Reise und Freelance Arbeit im Ausland

  • Antwort von FREDL2 18.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du bist in D unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Du hier Deinen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hast. Das war also bis mindestens jetzt der Fall. Was war denn von Januar - August?

    Selbstständig? Arbeitnehmer´Arbeitslos?

    Falls Du z. B. im September nach Argentinien gehst und da bleibst, bist Du in 2013 in D nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig.

    Es gibt auch noch die beschränkte Steuerpflicht. Das ist der Fall, wenn in D kein Wohnsitz oder kein gewöhnlicher Aufenthalt besteht, aber Einkünfte Inland bezogen werden. Trifft lt. Deinen Angaben nicht zu.

  • Antwort von EnnoBecker 18.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dir kann geholfen werden, wenn du nämlich mal genau beschreibst, wann du wo für wen was gearbeitet hast.

    Ach, und wer dir wo welches Geld zahlte.

  • Antwort von joaco 18.08.2012

    Also, es ist so: Ich habe 2012 in Deutschland nicht gearbeitet, weil ich bis zur Abreise Studentin war. Im Mai bin ich nach Argentinien gezogen und arbeite von hier aus für eine britische Firma freelance. Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, allerdings auch keinen festen in Argentinien da ich keine Staatsbürgerin bin. Diese Firma kann mich hier nicht einstellen da die hier keinen Sitz haben, und in England habe ich wiederum keinen Wohnsitz. Das Geld der britischen Firma geht allerdings auf mein deutsches Konto. Daher habe ich Angst auch ohne Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

  • Antwort von billy 18.08.2012

    Die Steuerpflicht ist nicht von der Nationalität sondern dem Wohnsitz (und wenn man keinen hat das Land in dem man lebt und Geld verdient) abhängig.

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