Droht uns eine Steuernachzahlung durch Beendigung der Vermietung?

3 Antworten

Welchen Steuervorteil? Wenn aus der Vermietung Verluste erzielt wurden, dann war doch die Steuer insoweit zutreffend berechnet, oder nicht?

Wenn die Vermietung eingestellt wird, wird der Veranlassungszusammenhang mit dem Darlehen beendet und die Zinsen sind nicht mehr abzugsfähig - mit ein paar Ausnahmen, wie man den jüngsten Rechtsprechungen entnehmen kann.

Nachhakend:

Als Aufwand habt ihr NUR die Zinsen angesetzt?

Danke für die Antwort. Als Aufwand wurden Zinsen, Renovierungskosten und Werbungskosten eingereicht sowie ursprüngliche Haus Anschaffungskosten.

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Das Stichwort dürfte die Gewinnerzielungabsicht sein. Sobald dauerhaft nicht mehr vermietet wird, können einerseits keine auf die Einliegerwohnung entfallenden Kosten abgesetzt werden. 

Andererseits aber könnte das Finanzamt unterstellen, daß von Anfang an nicht beabsichtigt war, mit dieser Wohnung jemals positive Einkünfte zu erzielen. Dann könnte in der Tat die Vergangenheit neu aufgerollt werden.

Zu einer Steuernachzahlung kommt es nur dann, wenn Ihr in der Vergangenheit die Kreditzinsen, Werbungskosten und Abschreibung nicht nur anteilig zur Wohnfläche der vermieteten Fläche geltend gemacht habt. Wenn Ihr während des Kalenderjahres die Vermietung beendet, dann könnt ihr auch nur für den angefallenen Zeitraum die Kosten geltend machen, es sei denn, es besteht weiterhin die Absicht diesen Raum wieder zu vermieten.