Steuern zurück aus kurzfristiger Beschäftigung wenn Student und Vollzeit angestellt im gleichen Jahr?
Ich bin noch bis Ende März eingeschrieber Student und gehe während dieser Zeit in den Semesterferien für einige Wochen eine kurzfristige Beschäftigung ein (weniger als 2 Monate, Verdienst ca. 1100€). Für diese Beschäftigung muss ich Steuern zahlen und normalerweise Könnte ich diese mit der Steuererklärung zurückfordern da ich ja unter dem Steuerfreibetrag liege. Nun ist es aber so dass ich ab Mitte des Jahres in ein volles Arbeitsverhältnis einsteige da ich mein Studium beendet habe und so bis Jahresenede auf jeden Fall die Höhe des Steuerfreibetrags überschreite. Meine Frage ist jetzt ob ich die gezahlten Steuern für die kurzfristige Beschäftigung trotzdem zurückverlangen kann da ich zu dieser Zeit noch Student war oder ist das nicht möglich? Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe!
2 Antworten
Gib eine Einkommensteuererklärung ab.
Da wird Dein zu versteuerndes Einkommen des Jahres berechnet, abzüglich aller Dir zustehenden Freibeträge.
Von der Steuer weder alle Lohnsteuerabzugbeträge abgezogen. Da Du nur etwas mehr als ein halbes Jahr gearbeitet haben wirst, ist eine Erstattung wahrscheinlich. Denn schließlich wird nicht nur, weil Du den Grundfreibetrag überschritten hast, plötzlich eine große Steuerschuld entstehen.
Bis zu einem Jahresbrutto von fast 12.000,- zahlt man als Arbeitnehmer keine Steuern, weil ja auch noch Arbeitnehmerpauschbetrag udn Vorsorgepauschlae abgezogen werden. und für die ersten 100,- Euro die man mehr hat, fängt es bei gerade 14,- Euro Steuern an.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und Steuertatbestand ist das Einkommen. Ob jemand Student ist oder Mongole, ist kein Tatbestandsmerkmal der Steuer.
"Verlangen" kann man viel, aber so funktioniert es nicht im Steuerrecht. Eine Erstattung gibt es nur, wenn man zwei Sache erfüllt:
- Die vorausgezahlte Steuer ist niedriger als die tatsächich festzusetzende Steuer.
- Es wird eine Einkommensteuererklärung abgegeben und das Finanzamt veranlagt auch zur Einkommensteuer.
Ob das bei dir der Fall ist, steht nicht da.
Richtig. Wahrscheinlich habe ich hier mehrere Sequenzen gleichzeitig gedacht.
Danke für die Richtigstellung.
Hallo EnnoWarMal,
die Antwort ist klar und präzise.
Aber in diesem Satz passt nur "ist höher"
Wenn ich Sätze im Kopf mehrmals umformuliere, pssiert mir das auch schnell.
Schönes Wochenende!
RHW