Steuern bei zeitweiliger Auslandstätigkeit?

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  1. Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland. Damit bist Du in "D" unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit Deinen gesamten Einkünften, wo auf der Welt auch erzielt.
  2. Bestimmte Einkünfte können aber durch ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), im jeweils anderen Staat besteuert werden, oder aber sie unterliegen im eigen Land der Besteuerung und die Steuer aus dem anderen ALnd wird angerechnet, oder es gibt darauf den jeweiligen Progressionsvorbehalt.
  3. Bei so einer kurzfristigen Beschäftigung, würde ich mir eine ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt holen und dort beim Arbeitgber vorlegen. Der zahlt dann brutto für Netto aus.
  4. Hat dann den Vorteil, das man viel abziehen kann (was in der Schweiz nciht so möglich ist). Also beim Schilehrer, Unterkaunft, hin- und Rückreise, anteilige Kosten Ausrüstung usw.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dein Einkommen als Skilehrer wir in der Schweiz besteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Da Du der Quellensteuer unterliegst, gibt es keine Möglichkeit Berufsauslagen geltend zu machen. Das Nettoeinkommen ist in DE zu versteuern, die in der Schweiz bezahlten Steuern werden (auf Nachweis) angerechnet. Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber (Dir wird ein Anteil belastet), Krankenkasse muss in der Schweiz zusätzlich abeschlossen werden oder der Nachweis Deiner deutschen Kasse vorgelegt werden, dass die Krankeitskosten in der Schweiz während der Dauer des Arbeitsverhätlnisses gedeckt sind. Es dürfte sich trotz allem lohnen - viel Spass.