Steuern bei symbolischem Preis?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Notar muß Abschriften aller Grundstückskaufverträge an das FA senden und das zückt dann die Keule:

https://dejure.org/gesetze/AO/42.html

Ein symbolischer Preis von 1 Euro ist nichts anderes als eine Schenkung. Grunderwerbsteuer fällt dann zwar nicht an, dafür aber Schenkungsteuer sofern der Freibetrag von 20 TEUR überstiegen ist.

Der Notar schätzt den Verkehrswert und bestimmt danach seine Gebühren.

Na dann hau ich einen raus und verdoppele das Angebot:

Ich biete 2 Euro!

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@EnnoWarMal

Bist du dir da sicher?

Ich würde nicht gerade wenige Immobilien nicht mal geschenkt nehmen.

Und bei einem Miteigentumsanteil? Es kann ja auch verschenkt werden, weil sich wer das Sparschwein, auf das ein anderer lebenslanges kostenloses Wohnrecht hat, nicht mehr leisten kann.

Eine der besten Entscheidungen meines Lebens war, die Schenkung einer Immobilie abzulehnen.

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@Rat2010

Ja, ich bin mir absolut sicher daß Enno noch einen zweiten Euro aus der Tasche kramen könnte.

Und alles andere beurteilen wir nach Besichtung der Latifundie. Was Du da allgemein gegen Miteigentumsanteile hast, kann ich da nicht verstehen. Ich würde mich  auch mit einem Promille vom Kölner Dom zufrieden geben. Und dann eine Imbißbude vor den Haupteingang stellen

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Danke für den Stern!

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