Steuern bei symbolischem Preis?
Ich besitze einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie. Diesen möchte ich an meine Schwester zum sog. symbolischen Preis verkaufen. Wie ist das mit den Steuern insbesondere der Grunderwerbssteuer? Wonach bemisst die sich und auch die Notargebühren? Danke
2 Antworten
Der Notar muß Abschriften aller Grundstückskaufverträge an das FA senden und das zückt dann die Keule:
https://dejure.org/gesetze/AO/42.html
Ein symbolischer Preis von 1 Euro ist nichts anderes als eine Schenkung. Grunderwerbsteuer fällt dann zwar nicht an, dafür aber Schenkungsteuer sofern der Freibetrag von 20 TEUR überstiegen ist.
Der Notar schätzt den Verkehrswert und bestimmt danach seine Gebühren.
Bist du dir da sicher?
Ich würde nicht gerade wenige Immobilien nicht mal geschenkt nehmen.
Und bei einem Miteigentumsanteil? Es kann ja auch verschenkt werden, weil sich wer das Sparschwein, auf das ein anderer lebenslanges kostenloses Wohnrecht hat, nicht mehr leisten kann.
Eine der besten Entscheidungen meines Lebens war, die Schenkung einer Immobilie abzulehnen.
Ja, ich bin mir absolut sicher daß Enno noch einen zweiten Euro aus der Tasche kramen könnte.
Und alles andere beurteilen wir nach Besichtung der Latifundie. Was Du da allgemein gegen Miteigentumsanteile hast, kann ich da nicht verstehen. Ich würde mich auch mit einem Promille vom Kölner Dom zufrieden geben. Und dann eine Imbißbude vor den Haupteingang stellen
Hallo,
die Grunderwerbsteuer (GrESt) kann sich nach dem symbolischen Preis (1€) bemessen, wenn dieser nicht in einem krassen Missverhältnis zum Grundstückswert steht (BFH vom 12.07.2006, II R 65/04).
Weitere Aspekte, wie etwa eine gemischte Schenkung usw. findet sich auch hier:
https://www.finanzfrage.net/frage/kann-ich-mein-grundstueck-fuer-1--verkaufen-
MfG
-Valeskix
Na dann hau ich einen raus und verdoppele das Angebot:
Ich biete 2 Euro!