Steuern bei Grundstücksverkauf?

1 Antwort

DEin Info ist nicht veraltet, sondern falsch.

Bei unentgeltlichem Erwerb (Schenkung des Großvaters an Dich), gilt bei einem Verkauf der Erwerb des Schenkenden als der für den 10 Jahreszeitraum maßgebliche Zeitpunkt.

Entscheidend ist also,, ob DEin Opa das Grundstück vor mehr als 10 Jahren von Deinem Verkaufszeitpunkt zurückgerechnet angeschaft hat.

Oder, wenn Du am 01. 07. 2010 verkaufst, muss die Anschaffung durch den Opa vor dem 01.07.2000 erfolgt sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie