Steuerliche Nebenleistungen = Betriebsausgabe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich sind das BA. § 12 Nr. 3 greift nicht

"die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern"

Das mögen sie aus Sicht des AN sein, aber aus Sicht des AG sind die Lohnsteuern Personalkosten.

Das ist auch mein spontaner Reflex.

Müsste dann ja für Nebenleistungen zur Bauabzugsteuer und zur Kapitalertragsteuer genauso gelten, gelle?

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@blackleather

Richtig. Und auch für die KapSt, die als Quellensteuer einzubehalten ist, Aufsichtsratsteuer, ausländsche Künstler und was es noch so alles gibt.

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