Steuerliche Behandlung von geminderten oder fehlenden Mieteinnahmen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du gibst doch hoffentlich nicht die Sollmiete als Einnahme an? Das wäre allerdings ein Eigentor denn es muß nur die Mieteinnahme versteuert werden die auch einkommt. Dann aber kannst Du natürlich nicht nochmal einen Fehlbetrag geltend machen, denn das wäre ja dann doppelt gemoppelt.