Steuerliche Behandlung der Rückerstattung von Provisionen

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wären steuerpflichtige Einnahmen.

Hier greift derselbe Grundgedanke, der u.a. das FG Hamburg bei seiner Entscheidung am 16.07.2002 (Az. VII 230/99) leitete, als es sprach: "Erstattungen nicht abziehbarer Betriebsausgaben sind zu versteuern."

Ginge es nach dem Bundesfinanzministerium, müsste comdirect von diesen weitergegebenen Zahlungen sogar noch Abgeltungsteuer einbehalten (BMF-Schr. v. 9.10.2012, IV C 1 - S 2252/10/10013, Rz. 84).

Mir ist die Art der Vertriebsprovision nicht klar:

Ist es der Ausgabeaufschlag? Der wird doch normalerweise bei den Anschaffungskosten verarbeitet und eine Rückerstattung müßte dort auch angesetzt werden.

Die Ziff. 84 im BMF-Schreiben vom 9.10.2010 (s. blackleather) bezieht sich ausdrücklich nur auf die Bestandsprovision, nicht auf den Ausgabeaufschlag.

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@LittleArrow

Der AA ist nicht das Thema. Da der nicht erhoben wird, braucht er auch nicht erstattet zu werden. Es geht nur um die Bestandsprovision.

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@Privatier59

Danke für Deine Erläuterung.

Der AA ist eine typische Vertriebsprovision, daher die Rückfrage. Dass es bei Dir (nur) um die Bestandsprovision geht, war in der Fragestellung überhaupt nicht erkennbar.

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