Steuerliche behandlung bei SWAP Thesaurierenden ETF
Hallo! Ich habe zwei Fragen:
1) Wenn man einen ausländischen SWAP ETF hat, der die ausschüttenden Erträge wieder in Kursgewinne zurückführt, hat man da Steuerliche Vorteile? Also werden da die Erträge nicht versteuert?
Oder werden diese erst besteuert wenn man den ETF (mit den Erträgen die hineininvestiert wurden) verkauft? Wenn ja gilt da der normale Steuersatz?
2) Und erreicht man mit Swappenden ETF die, die Erträge wieder hineininvestieren einen Zinseszins Effekt?
Danke
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ad 1) Erträge, die ausgewiesen werden, sind immer in dem Veranlagungsjahr, in dem sie anfallen, zu versteuern. Das betrifft ausgeschüttete Erträge genauso wie auch thesaurierte Erträge. Wenn es ein ausländischer thesaurierender ETF ist, dann werden von Deiner Depotbank diese ausschüttungsgleichen Erträge ggf. nicht am Ende des Geschäftsjahrs des ETF ausgewiesen, aber dann musst Du diese aus dem Bundesanzeiger heraussuchen und selbst ausrechnen.
Wenn der ETF verkauft wird, werden alle Erträge nochmals besteuert. Allerdings kannst Du Steuern auf die die doppelt besteuerten Erträge der Vorjahre per Einkommensteuererklärung zurückbekommen, wenn Du nachweisen kannst, daß diese in den Erklärungen der Vorjahre angegeben wurden.
Mit anderen Worten: ob Du nun einen ausschüttenden ETF hast, dessen Ausschüttungen (nach Besteuerung) wiederangelegt werden, oder ob das ein thesaurierender ETF (mit impliziter Wiederanlage) mit Besteuerung der Thesaurierung ist, spielt keine Rolle. Erträge sind jährlich zu versteuern.
ad 2) Man erreicht mit einem swap-basierten ETF nur dann einen nachgelagerten Effekt, wenn dieser bei den entsprechenden Erträgen in der Bundesanzeiger-Publikation der Besteuerungsgrundlage nur Nullen ausweist. Das ist möglich, wenn der Swap die Zinsen und Dividenden, die anfallen, in Kursgewinne des Swaps wandelt. Kursgewinne werden ja generell nur bei der Veräußerung besteuert.
Beispiele:
Hast Du den deutschen, thesaurierenden, replizierenden iShares DAX (DE0005933931), dann fielen dort zum Geschäftsjahresende am 30.04.2012 je Anteil 2,4206998 EUR an Thesaurierung an.
Hast Du den ausländischen, thesaurierende, swap-basierten db x-trackers DAX ETF (LU0274211480), der ebenso thesauriert, dann fielen dort zum Geschäftsjahresende am 31.12.2011 je Anteil 0,0000 EUR an Thesaurierung an. Es ist also in 2011 nichts zu versteuern.
Der Lyxor DAX ETF ist ausländisch, thesaurierend und swap-basiert und weist ebenso zum Geschäftsjahresende am 31.12.2011 je Anteil einen Ertrag von 0,0000 EUR aus. Es ist in 2011 nichts zu besteuern.
Der Comstage DAX ETF verhält sich genauso. Geschäftsjahresende war der 30.06.2012. In 2012 werden somit 0,0000 EUR je Anteil an Ertrag ausgewiesen.
Danke für die Antwort... Dann macht es also keinen unterschied (Steuerlich) obman einen Thesaurierenden oder Ausschüttenden ETF hat... Was sagen Sie als Experte dazu... Sollte man eher Ausschüttende nehmen, da hier die Steuer immer sofort abgezogen wird?
thx
Steuern zahlt man ohnehin. Die Frage der thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds ist schon eine religiöse, keine technische :-)
Verwendet man nicht die Ausschüttungen anderweitig (z.B. als Einkommensergänzung oder für die Anlage in anderen Fonds/ETFs), so ist die Thesaurierung einfacher zu handhaben.
Rechnet man zum Verkaufszeitpunkt eines Lyxor DAX ETF (z.B. in Rente) mit einem persönlichen Steuersatz unter 25%, so kann man per Günstigerprüfung einen unter der Abgeltungssteuer liegenden Steuersatz zahlen. Erfolgt die Besteuerung bei Fonds mit ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträgen sofort, hat man den höheren Abgeltungssteuersatz auf jeden Fall.
Bei ausschüttenden Fonds ist die Bündelung und Anlage in andere Papiere einfacher, ebenso wenn man die Ausschüttungen für das tägliche Leben als Einkommensergänzung verwendet.
Es gibt also nicht eine eindeutige Antwort.
Danke für die Antwort...