Steuerliche Absetzbarkeit der Reisekosten (Business Class) für ein Auslandssemester

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Spannende Frage, über die ich mir noch nie Gedanken gemacht habe, was aber bei mir nie beanstandet wurde. Allerdings standen bei mir immer entsprechende Einnahmen gegenüber, weil ich über 80 % meiner Reisen natürlich an den Mandanten weiter belasten und er mir mit dem Auftrag auch die Beratungsbedingungen unterschreibt, wo ich festlege, was ich für Reisen in seinem Auftrag abrechnen darf und das weise ich dann mit Kopien der Originalbelege nach.

Für ein Auslandssemester was vorgeschrieben und womit dann auch die Kosten abzugsfähig werden, könnte ich mir bei einem so langen Flug schon vorstellen, dass es akzeptiert wird. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hi wfwbinder, der Aspekt, dass den hohen Ausgaben entsprechende Einnahmen gegenüberstehen müssen, halte ich für wertvoll. Bei mir wird es auf einen Antrag auf Verlustvortrag für 2015 hinauslaufen; sprich, ich habe keinen besonders hohen Einnahmen vorzuweisen. Ob das Finanzamt dann das Spiel mitspielt und mich als einkommensschwachen Studenten Business Class fliegen lässt zweifele ich noch an. Gibt es in dieser Hinsicht eine Prüfung auf Verhältnismäßigkeit bzw. Grenzwerte, an denen Studenten sich im Rahmen eines Verlustvortrages orientieren müssen?

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@Mangon

Die Verhältnismäßigkeit ist hier die Flugdauer. Ich könnte mir kaum vorstellen soviele Stunden in der Holzklasse zu fliegen.

Wenn Du Dir Business Class leisten kannst, mache es.

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@Mangon

Gut gedacht, aber in die falsche Richtung.

Wenn überhaupt einer auf die Idee kommt, sich das genauer anzusehen oder wegen der steuerlich geringen Auswirkung einfach abhakt, wird er sich eher fragen, wo der arme Stundent das Geld hernimmt. Hat  er die Kosten denn selbst getragen oder hat der Papa da nachgeholfen.

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