Steuerklassenwechsel vor Abfindungszahlung?
Hallo zusammen, ich bin zur Zeit in Elternzeit und habe Steuerklasse 5, mein Mann Steuerklasse 3. Zur Zeit übe ich lediglich einen Minijob aus. Elterngeld erhalte ich nicht mehr. Nun wird es Anfang nächsten Jahres so sein, dass ich aufgrund eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten werde. Ist es sinnvoll, vorher bereits die Steuerklasse zu wechseln? Macht es überhaupt Sinn? Und wann wäre der beste Zeitpunkt dafür? Bereits in 2014 oder erst 2015? Sorry, Fragen über Fragen...
1 Antwort
Die steuerliche Gesamtbelastung ändert sich durch die Änderung der Steuerklasse nicht.
Wenn Du die 3 nimmst, wird bei der Abfindung wenig abgezogen, Deinem Mann von seinem Gehalt viel.
Alles gleicht sich in der Einkommensteuererklärung aus. Da bringt es gar nichts.
Ohne Summen zu kennen, kann man Dir sowieso keinen Rat geben und da Du noch Elterngeld beziehst (bis wann?), sind noch Einkünfte dabei, die zwar steuerfrei sind, aber dem Pogressionsvorbehalt unterliegen.
Was die günstigste Lösung im Jahr ist, kann man Dir so nicht sagen. Was man sagen kann, für das Gesamtjahr gerechnet ist es egal.
@Enno... .
nebenan (Forum Jurathek)
Ist leider geschlossen wurden . Lag es an Dir ???? ;-)))
Also auch hier nochmal: meine Frage war die allererste (und auch wahrscheinlich letzte) in diesem Forum! Es mag durchaus vorkommen, dass sich mehrere Personen in einer ähnlichen Situation wie ich befinden. Diese über einen Kamm zu scheren, grenzt schon an Frechheit.
@TripleMum, nun sage mir doch bitte, was an meiner Antwort zu beanstanden ist.
Ich habe Dir lediglich mitgeteilt, dass es sich bei der Einkommensteuererklärung alles ausgleicht udn man keinen expliziten Rat geben kann, weil Du keine Summen genannt hast (somit kann ich nichts rechnen, selbst wenn ich wollte).
Wenn Du in einem anderen Forum die Frage in vergleichbarer Form eingestellt hast udn dort schon Antworten kamen, kann Derjenige, der Dir dort geantwortet hat, doch bemerken, dass Du das hier in der Frage berücksichtigst.
@wfwbinder: nein, du warst nicht gemeint! (s. Kommentar unten) Ich bin fassungslos ob des Kommentars von EnnoBecker!
Bitte nicht die Letzte !! Außer sie verstößt gegen die Richtlinien ! ;-))))
@wfwbinder: Danke für deine Antwort. Ich beziehe kein Elterngeld mehr, befinde mich allerdings noch in Elternzeit. Eine genaue Summe kann ich leider noch nicht nennen. Es war erstmal nur eine allgemeine Frage, ob sich ein Steuerklassenwechsel generell lohnen würde.
OK, damit ist der Progressionsvorbehalt raus.
Dann bleibt einfach der Punkt, auf das Jahr gerechnet, also Einkommensteuererklärung ist es egal.
Mein Vorschlag:
Da die Abfindung eine einmalige Zahlung ist und das Gehalt des Ehegatten monatlich kommt und zum Leben gebraucht wird, würde ich nichts ändern.
Aber sobald die Abfindung bekannt ist, einfach über einen der üblichen Rechner im Netz prüfen, ob mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.
Ggf. die Sache hier nochmal (trotz Deiner Bedenken) einstellen.
Fragestellerin hat mit mir bereits nebenan (Forum Jurathek) einen langen Thread erzeugt. Aber der ist dort nicht mehr. Offenbar hat die EInbock GmbH den Faden entfernt, da dort nicht "ich" geschrieben werden soll, sondern man. Blödsinnige Regel.
Dort war es so, dass im Jahr 2015 rund 50% mehr verdient wird als 2014 (deshalb wohl auch die Aufhebung des AV).
Ich versuchte klarzumachen, dass die Abfindung in 2015 höher besteuert wird.
Irgendwo waren aber kognitive Grenzen, an die ich stieß.
Dass die Frage hier jetzt 1:1 wiederkommt, ohne die bereits erhaltenen Informationen zu verarbeiten, erstaunt mich.