Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot (Schwanger)

1 Antwort

Wenn Du die Änderung in Steuerklasse III für Dich beantragst, dann bedeutet dies, dass die bisherige Steuerklasse Deines Mannes (bisher wahrscheinlich III) n die Steuerklasse V abgeändert wird.

Wenn Ihr beide berufstätig seid, dann prüft doch welche Steuerklassenkombination für Euch die günstigste Variante ist - III / V oder IV / IV.

Hallo Snooopy155, vielen Dank für deine unglaublich schnelle Antwort!

In der Summe macht es für uns keinen Unterschied, welche Steuerklassen-Kombination wir wählen, das haben wir geprüft. Da du das individuelle Beschäftigungsverbot nicht erwähnst, gehe ich davon aus, dass du diesbezüglich keine Probleme siehst und den Mutterschutzlohn wie ein normales Gehalt ansiehst - was ich prinzipiell auch tun würde, mir aber eben nicht sicher bin. Danke nochmals.

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