Steuerklassen nach Heirat von Freiberufler und Angestellter

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Damit sind wir beide in der Steuerklasse I."
 
Das ist schon falsch. Deine Freundin mag die I haben, aber du hast gar keine, denn du beziehst keinen Arbeitslohn.
 
Wenn ihr heiratet, bekommt sie die III und du immer noch keine. Denn für die IV ist notwendig, dass der Ehegatte ebenfalls Arbeitslohn bezieht. Das ist bei euch nicht der Fall, und deshalb bleibt für deine Frau zwingend die III übrig.
 
Anders als beim Arbeitnehmer erfolgt die Einkommensteuervorauszahlung nicht durch den Abzug von Lohnsteuer, sondern durch Festsetzung von Vorauszahlungen. Damit erübrigt sich eine Frage nach einer Lohnsteuerklasse bei dir vollkommen.

Ich habe gar keine Steuerklasse?! Hm... Das ist mir neu! Aber ich bin gerne eine unbekannte Nummer! :)

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@freelance

Das :-) am Ende soll sicherlich bedeuten, dass du dich inzwischen ein wenig mit dem Stoff "Steuerabzug beim Arbeitslohn" befasst hast, insbesondere den § 38b EStG studiert hast. Daher lache ich gern mit.
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Kleiner Hinweis: Solange du nicht etwas von Wert erbst oder geschenkt bekommst, hast du nicht mal eine Erbschaftsteuerklasse. Da guxtu, was?

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Wenn ihr heirate und nichts macht, bekommt ihr automatisch jeder die IV. wobei Dir das nichts nutzt, denn Du brauchst es nciht

Deine Frau könnte dann auf III ändern (Du auf V, ohne Bedeutung).

Es regelt sich dann sowieso über Die Vorauszahlungen (leistest Du ja heute schon) und die endgültige Veranlagung.

Für wen hast Du Deine Steuerkarte bislang gebraucht, wenn Du selbständig bist?

Nach der Heirat meldet sich Deine Freundin unter Vorlage der Steuerkarte in Klasse 3 an.

ich brauche die Steuerkarte nicht, ich bekomme diese aus historischen Gründen. Bisher ging ich davon aus, dass ich in der Klasse I bin - egal, ob angestellt oder selbständig.

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