Steuerklärung bei Bonuszahlung der Krankenkasse?

5 Antworten

Die Frage ist immer noch nicht beantwortet:

Muß derjenige eine EST erklärung abgeben ?

Die Krankenkassenbeiträge werden ja als Aufwände voll in Abzug gebracht.

Darauf gibt es das nächste Jahr einen individuellen Bonus.

Die Frage ist beantwortet, oder hast Du meine Antwort nicht gelesen:

  1. im Jahr01 12* 300 Euro Beitrag gezahlt. 3.600,- abgeflossen, 3.600,- können nach § 11 EStG in Ansatz gebracht werden. Ob es sich steuerlich auswirkt ist unbekannt..

  2. im Jahr 02 12 Beitrag a 305,- Euro abgeflossen 3.660,- Euro abgeflossen, 350,- Euro Beitragserstattung eingegangen. Nach § 11 im Jahr 02 anzusetzen udn zu saldieren, daher 3.310,- Euro können in Ansatz gebracht werden.

Keine Steuererklärung notwendig.

1
@wfwbinder
Nach § 11 im Jahr 02 anzusetzen udn zu saldieren, daher 3.310,- Euro können in Ansatz gebracht werden.
Keine Steuererklärung notwendig.

Wodurch oder durch wen werden denn diese 350 saldiert. Der Arbeitgeber gibt doch die 3660 in der Lohnabrechnung an.

Er weiß doch nichts von den 350 .

0

Ist die "Bonuszahlung" eine Beitragsrückgewähr, wenn man ein Jahr keine Leistung in Anspruch genommen hat?

Dann ist es nicht steuerpflichtig, sondern von den Beiträge zu kürzen, falls man die steuerlich geltend machen will.

Das wäre kein Grund eine Steuererklärung abzugeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Genau eine solche Zahlung ist das. Rückzahlung wenn keine Rezepte ausgestellt wurden und kein Krankenhausaufenthalt vorlag.

Bedeutet dies nun, dass ich aufgrund dieser Zahlung nicht extra eine Steuererklärung machen muss?

Muss ich von den 350€ trotzdem einen Teil an Steuern abgeben (geht das überhaupt ohne Steuererklärung?) oder bekommen ich den vollen Betrag?

0
@patbar1305
Bedeutet dies nun, dass ich aufgrund dieser Zahlung nicht extra eine Steuererklärung machen muss?

Das hatte ich doch schon geschrieben:

Das wäre kein Grund eine Steuererklärung abzugeben.
0

Das ist eine interessante Frage. Ich bekomme auch Bonuszahlungen von GKV z.. B. für Teilnahme an Krebsvorsorge usw. Ich mache eine EST erklärung und gebe das an. (Spezielle Zeile) Wird dann von den Aufwänden für KV abgezogen.

Die KV teilt das auch dem FA mit.

Wie ist das ohne EST erklärung ?

Ich bekomme auch Bonuszahlungen von der PKV. Im Mantelbogen ist dafür ein entsprechendes Feld vorgesehen: "In 2014 erstattet" o.ä.

Hallo, die Beiträge zur KV sind in nahezu voller Höhe absetzbar und das geschieht bei Arbeitnehmern in der Regel automatisch durch den Datenaustausch mit dem Arbeitgeber. Wenn man darauf vertraut, das das immer korrekt ist - o.k.

Ob allerdings dieser Bonus dabei nachträglich auch berücksichtigt wird, weiß ich nicht. Da würde ja der Arbeitgeber davon erfahren und könnte auf die Idee kommen, seinen Zuschuss zu mindern.

Steuereklärung ist immer die bessere Lösung.

Viel Glück

Barmer

Die Bonuszahlung erfolgt im Folgejahr.

Wie soll das der AG erfahren, wenn der AN es ihm nicht mitteilt ?

0