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Steuererklärung: Wie bildet sich der persönliche Steuersatz für die Abgeltungssteuer?

Frage von Goldbaerchen Goldbaerchen

Hallo @ all,

wie errechne ich meinen persönlichen Steuersatz für die Abgeltungssteuer?

Wird der "normale" Lohn und Kapitalerträge zusammengefasst oder getrennt berücksichtigt?

Habe ich durch die Kapitalerträge plötzlich einen höheren Steuersatz?

Danke für eure Kommentare

Goldbärchen

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Antworten (3)

  • 4
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Es gibt keine Abgeltungsteuer, weder mit noch ohne Fugen-s.
     
    Die Steuer auf bestimmte Kapitalerträge wird auf 25% (plus Nebengeräusche) begrenzt. Da die Kapitalertragsteuer/ZASt ebenfalls in Höhe von 25% einbehalten wird, hat die KESt/ZASt abgeltende Wirkung, wenn die Begrenzung des Steuersatzes auf 25% greift. In diesem Falle erübrigt sich für Zwecke der Einkommensteuer die Angabe in der Einkommensteuererklärung - die Steuern auf die Kapitaleinkünfte sind "abgegolten".
     
    Ist dein individueller Steuersatz (Grenzsteuersatz) niedriger als 25%, so werden auf Antrag die Kapitalerträge mit deinem individuellen Steuersatz berechnet - die KESt/ZASt hat keine abgeltende Wirkung mehr.
     
    Bist du wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder kommen andere - in § 32d (2) beschriebene - Faktoren hinzu, so wird ebenfalls mit individuellem Steuersatz besteuert. Allerdings ohne Antrag und ohne Wunschkonzert.
     
    Man hätte es allerdings auch einfach gestalten können, das Konzept...

  • 1
    Antwort von billy billy

    Viele Anleger in Deutschland beschäftigen sich mit der Frage, ob in Bezug auf Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungen, nach Einführung der Abgeltungssteuer ein persönlicher Steuersatz weiterhin Berücksichtigung findet. Diese Frage ist klar zu verneinen, da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine pauschale Quellensteuer handelt, die für alle Steuerpflichtigen mit einem Standardsatz von 25% angesetzt ist, welcher die Positionen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch hinzugeschlagen werden. Steuerzahler, deren Einkommenssteuersatz weniger als 25% beträgt, können bei entsprechendem Nachweis die zu viel gezahlten Steuern mit Hilfe ihrer Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurück erstattet bekommen. Alternativ bietet sich das Eintragen eines Freibetrages im Rahmen einer NV-Bescheinigung an. http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer-persoenlicher-steuersatz.html

    Kommentar von Goldbaerchen Goldbaerchen

    In meinem Fall geht es darum, dass ich mir nicht sicher bin ob das Finanzamt richtig abgerechnet hat.

    Gesamtbrutto sind 35.200,-Eur. Zu versteuern mit Prgressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif ca. 28.000,-. Da sind die Freibeträge für 2 Kinder noch nicht berücksichtigt. Festgesetzt wurden da 2.800,- an Steuern.

    Kann man aus den Angaben den Steuersatz für die Kapitaleinkünfte ableiten?

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Der Link (und somit diese Antwort) enthält völlig irreführende Aussagen! Er ist Schrott!

    Für Dich ist der persönliche Grenzsteuersatz relevant.

    Siehe www.abgeltungssteuer.de

    Deine € 28.000 erhöhen sich um die € 40.000 zum zu versteuernden Einkommen, dann Steuersatz ermitteln.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Sorry, der richtige Link lautet: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

    Beim Splittingfall ist der Grenzsteuersatz von 25 % bei ca. € 31.400 erreicht. Von Deinen Kapitalerträgen wird also ein Teil von ca. € 3.400 dem übrigen zu versteuernden Einkünften von € 28.000 zugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz belastet.

    Der Rest von € 36.600 an Kapitaleinkünften (€ 36.600= 40.000 - 3.400) erfährt weiterhin die Besteuerung mit 25 % (plus Soli u. KiSt).

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    Antwort von betroffen betroffen

    Na das sind bei 28000,- zvstE und 2800,- Steuern glatte 10% Einkommensteuer. Die Kinderfreibeträge kommen nicht zum tragen, da das Kindergeld günstiger für dich ist. Bei eventueller Kirchensteuer kämen die Freibeträge jedoch zum tragen...

    Lass dir die (Abgeltung) steuer zurückzahlen, indem du alles in die Anlage KAP einträgst.

    Gruß b

    Kommentar von Goldbaerchen Goldbaerchen

    Hab ich gemacht. Konkret geht es um ca.40.0000,-Eur Kapitaleinkünfte die mit 25% versteuert wurden. Da wurden ca. 10.0000 Euro(25%)als Abgeltungssteuer festgesetzt(lt. Steuerbescheid).

    Muss ich da extra nochmal das Finanzamt anschreiben, dass die mir die Differenz auszahlen? Als ich das alles in mein Steuerprogramm eingegeben habe wurde mir auch keine Teilerstattung der geleisteten Abgeltungssteuer ausgewiesen.

    Was nun?

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