steuererklärung vermietete ETW
Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung; da ich aber Steuerschulden habe, wird die Miete gepfändet. Da es mir finanziell nicht gut geht, war ich Anfang 2011 bei einer Schuldnerberatung, die mir geraten hat, die Darlehensraten für den Kredit nicht mehr zu bezahlen mit dem Ziel der Privatinsolvenz. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das in der Steuererklärung angeben soll. Die Mieterträge muß ich ja wohl voll angeben, auch wenn ich sie effektiv nicht hatte. Und die Darlehensraten kann ich ja eigentlich nicht angeben,da ich diese ja nicht gezahlt habe.Kann mir hier jemand einen Rat geben?
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Es gilt das Zufluß-/Abflußprinzip. Die Mieten sind trotz Pfändung zu versteuern. Da die Darlehensraten nicht gezahlt werden können sie auch keine Werbungskosten sein.
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Da mit den Mieteinnahmen Deine Schulden gezahlt werden, hattest Du die Mieteinnahmen ja (zumindest theoretisch), der Zahlungsweg wurde nur abgekürzt.
Wie hier schon erwähnt wurde, wären die Darlehensraten, bzw. die Tilgung eh nicht abzugsfähig. Abzugsfähig wären lediglich die Schuldzinsen. Und ob Du die noch begleichst, weis ich nicht.
Wobei mir die Aussage der Schuldnerberatung etwas zu denken gibt. Wenn Du versuchst die ETW zu verkaufen, dürfte mehr Geld rauskommen, als wenn ein Inso Verwalter das Ding versteigert oder sonstwie verscherbelt.
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Antwort von PaulchenP 14.08.2012
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir die Miete in voller Höhe gepfändet wird, da du ja deinen Lebensunterhalt auch bestreiten musst. Es wird mit Sicherheit nur soviel gepfändet, sodass auch die Kosten zumindest zum Teil noch gezahlt werden können. Bei einer Lohnpfändung muss auch der volle Lohn versteuert werden und es wird nur das Nettogehalt gepfändet, allerdings unter Berücksichtigung deiner unterhaltsberechtigten Personen. Folglich sind auch deine Mieteinnahmen leider zu versteuern.
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Die "Raten" sind ohnehin keine WK. Nur die enthaltenen Zinsen wären es. Wenn sie gezahlt würden.
Es gibt da ein Karnevalslied das ich hiermit zitiere: "3 mal Null ist Null ist Null...". Wenn nix gezahlt wird kann auch nix WK sein, egal, ob laufende Tilgung mit in der Rate war oder nicht.