Frage von shorty15 14.08.2012

steuererklärung vermietete ETW

  • Antwort von Privatier59 14.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es gilt das Zufluß-/Abflußprinzip. Die Mieten sind trotz Pfändung zu versteuern. Da die Darlehensraten nicht gezahlt werden können sie auch keine Werbungskosten sein.

  • Antwort von Meandor 20.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da mit den Mieteinnahmen Deine Schulden gezahlt werden, hattest Du die Mieteinnahmen ja (zumindest theoretisch), der Zahlungsweg wurde nur abgekürzt.

    Wie hier schon erwähnt wurde, wären die Darlehensraten, bzw. die Tilgung eh nicht abzugsfähig. Abzugsfähig wären lediglich die Schuldzinsen. Und ob Du die noch begleichst, weis ich nicht.

    Wobei mir die Aussage der Schuldnerberatung etwas zu denken gibt. Wenn Du versuchst die ETW zu verkaufen, dürfte mehr Geld rauskommen, als wenn ein Inso Verwalter das Ding versteigert oder sonstwie verscherbelt.

  • Antwort von PaulchenP 14.08.2012

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir die Miete in voller Höhe gepfändet wird, da du ja deinen Lebensunterhalt auch bestreiten musst. Es wird mit Sicherheit nur soviel gepfändet, sodass auch die Kosten zumindest zum Teil noch gezahlt werden können. Bei einer Lohnpfändung muss auch der volle Lohn versteuert werden und es wird nur das Nettogehalt gepfändet, allerdings unter Berücksichtigung deiner unterhaltsberechtigten Personen. Folglich sind auch deine Mieteinnahmen leider zu versteuern.

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