Steuererklärung und Versteuerung nach Rückkehr aus Singapur?
Hallo,ich habe ab 2013 bis 15. September 2016 in Singapur gelebt. In Deutschland war ich abgemeldet und habe mein Gehalt in Singapur verdient und versteuert.Seit dem 15.9.2016 bin ich wieder in DE gemeldet und arbeite seit dem 1.10.2016 bei einer deutschen Firma. Frage: - muss ich fuer 2016 eine Steuererklaerung abgeben? - was passiert mit dem Gehalt, dass ich in 2016 in Singapur verdient und bereits versteuert habe? Meine WISO Software zwingt mich dazu dies anzugeben und erzählt mir dann ich bin in DE nur eingeschränkt steuerpflichtig - was bedeutet das? - Besteht die Gefahr, dass mein in Singapur verdientes und versteuertes Geld (Januar 2016 bis Mitte August 2016) zu meinem deutschen Einkommen dazugerechnet wird und ich hier nun mehr Steuern zahlen muss?
Vielen Dank fuer jegliche Tipps!
1 Antwort
Seit dem 15.9.2016 bin ich wieder in DE gemeldet und arbeite seit dem 1.10.2016 bei einer deutschen Firma
DAmit bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und es ist (wegen des Zuzugs im laufenden Jahr) ein Fall der Zuzugbesteuerung.
was passiert mit dem Gehalt, dass ich in 2016 in Singapur verdient und bereits versteuert habe? Meine WISE Software zwingt mich dazu dies anzugeben
Erstmal gar nichts. Das ist in Singapur steuerpflichtig udn wie Du schon gesagt hast, versteuert. In Deutschland ist es gem. Art. 15 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Singapur und "D" steuerfrei.
Gem. § 32 b, Abs. 1 Nr. 2 unterliegt es aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, Du bekommst für Deine Einkünfte, die Du von Oktober bis Dezember bezpogen hast, nicht fast die ganze Steuer zurück, sondern für die Berechnung des Steuersatzes wird Dein Einkommen aus Singapur berücksichtigt.