Frage von Morta 02.08.2012

Steuererklärung für Rentner mit Einkommen

  • Antwort von Meandor 02.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das Finanzamt macht keine Steuererklärungen, und wenn man einen Haufen Belege hinschickt, dann schicken die den zurück, denn die Steuererklärung hat nach amtlichen Vorgaben auszusehen.

    Wenn er lange genug wartet, dann wird er vom Finanzamt geschätzt. Kostet aber ungefähr 200-400 Euro an Zwangsgelder, bevor es zur Schätzung kommt.

  • Antwort von EnnoBecker 03.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Vielleicht gibt es sogar Festlegungen,§ oder so, die ich ihm schicken kann, damit er beruhigt ist und sich keine Sorgen machen muss

    Ich hab eine eigene Antwort formuliert, diese aber aus technischen Gründen nicht mehr abschicken können. Aber egal, es ist ja alles gesagt.

    Ich sehe hier einen Autofahrer vor mir, der ein komisches Geräusch hört und diese blinkenden Lämpchen sieht, aber der Werkstatt nicht traut. Die Fachleute dort könnten ja seinem Auto unter die Haube gucken.

    Lieber fährt er mit Vollgas weiter und riskiert das Bremsversagen. Airbag ist ja eingebaut.

    Ich würde gern einen zweiten Kopf haben. Zum Schütteln.

  • Antwort von Privatier59 02.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Starrsinnige Leute in dieser Art kenne ich auch. Da hilft es nur, die Sache selber in die Hand zu nehmen.

    Red dem Verwandten zunächst die Idee aus, das Finanzamt würde seine Steuererklärung für ihn machen. Such stattdessen einen Steuerberater in der Nähe. Sammle zunächst die Unterlagen und dann Deinen Verwandten ein und fahr mit ihm dahin. Unterwegs kannst Du ihn ja beruhigen: Die Zahl der Menschfresser unter den Steuerberatern ist hierzulande eher gering und tendenziell noch weiter am absinken.

    Und so hoch können die Kosten ja auch nicht sein und eine Tasse Kaffee gibts gratis obendrauf. All das ist immer noch billiger und angenehmer, als sich vom Finanzamt schätzen zu lassen.

  • Antwort von Niklaus 02.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ab dem 1.1.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Danach muss jeder Rentner, der 2005 in Rente ist 50 % seiner gesamten Einkünfte versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis 2020 und danach nur noch jährlich 1 % bis 2040. Maßgebend für diesen zu versteuernden Anteil ist das Jahr des Renteneintrittes und bleibt dann immer gleich. In 2012 ist der Prozentsatz 64%. Jede Erhöhung wird voll versteuert. Dementsprechend muss auch eine Steuererklärung gemacht werden. wenn die Kapitaleinkünfte nur aus dem Inland sind, muss er sich darüber nicht kümmern, denn ihm wird automatisch Abgeltungssteuer abgezogen. Schlecht ist das nur, wenn er Abgeltungssteuer abgezogen bekommt, obwohl er noch nicht den Sparer-Pauschbetrag gänzlich in anspruch genommen hat.

    Der Freibetrag für jeden Bürger beträgt 8.004 EUR p.a.

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