Steuererklärung für Rentner mit Einkommen
Hey, heute habe ich wieder eine Frage. Ein Verwandter von mir ist Altersrentner und schwerbeschädigt. Weiterhin ist er wahrscheinlich nicht ganz arm. Wie ich dass so mitbekomme hat er Einnahmen durch Wertpapiere/Aktien; sind für mich böhmische Dörfer! Jedenfalls, ist er emotional und mental nicht mehr in der Lage die jährliche Steuererklärung zu machen. Das macht ihn zu viel Stress. Sein Misstrauen ist so groß, dass er nicht zu einem Steuerberater (Verein) gehen will. Im Grunde möchte ich wissen, ob das Finanzamt die Steuererklärung macht, wenn er nur alle Unterlagen hinschickt. In diesem Jahr hat er wohl schon sehr nachlässig die Steuererklärung fertig gemacht, bisher kam keine Rückmeldung. Ich denke, es ist ihm auch egal, wenn da eine Geldstrafe kommt. Für ihn ist einfach nur wichtig, diese Belastung weg zu bekommen. Würde mich freuen, wenn ihr mir wieder hilfreiche Tipps geben. Vielleicht gibt es sogar Festlegungen,§ oder so, die ich ihm schicken kann, damit er beruhigt ist und sich keine Sorgen machen muss. Vielen Dank schon mal.
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das Finanzamt macht keine Steuererklärungen, und wenn man einen Haufen Belege hinschickt, dann schicken die den zurück, denn die Steuererklärung hat nach amtlichen Vorgaben auszusehen.
Wenn er lange genug wartet, dann wird er vom Finanzamt geschätzt. Kostet aber ungefähr 200-400 Euro an Zwangsgelder, bevor es zur Schätzung kommt.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Vielleicht gibt es sogar Festlegungen,§ oder so, die ich ihm schicken kann, damit er beruhigt ist und sich keine Sorgen machen muss
Ich hab eine eigene Antwort formuliert, diese aber aus technischen Gründen nicht mehr abschicken können. Aber egal, es ist ja alles gesagt.
Ich sehe hier einen Autofahrer vor mir, der ein komisches Geräusch hört und diese blinkenden Lämpchen sieht, aber der Werkstatt nicht traut. Die Fachleute dort könnten ja seinem Auto unter die Haube gucken.
Lieber fährt er mit Vollgas weiter und riskiert das Bremsversagen. Airbag ist ja eingebaut.
Ich würde gern einen zweiten Kopf haben. Zum Schütteln.
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Starrsinnige Leute in dieser Art kenne ich auch. Da hilft es nur, die Sache selber in die Hand zu nehmen.
Red dem Verwandten zunächst die Idee aus, das Finanzamt würde seine Steuererklärung für ihn machen. Such stattdessen einen Steuerberater in der Nähe. Sammle zunächst die Unterlagen und dann Deinen Verwandten ein und fahr mit ihm dahin. Unterwegs kannst Du ihn ja beruhigen: Die Zahl der Menschfresser unter den Steuerberatern ist hierzulande eher gering und tendenziell noch weiter am absinken.
Und so hoch können die Kosten ja auch nicht sein und eine Tasse Kaffee gibts gratis obendrauf. All das ist immer noch billiger und angenehmer, als sich vom Finanzamt schätzen zu lassen.
Kommentar von Morta 02.08.2012Niemals wird er weder mich noch andere in seine Finanzen sehen lassen, wenn er es nicht muß. Ich habe ihm einen Steuerberater bereits gesucht- keine Chance.
Starrsinnig? Nein, dann würde ich mich für ihn nicht bemühen. Er kann nicht anders! Danke.
Kommentar von Privatier59Privatier59 03.08.2012Du solltest dem Verwandten schonend beibringen, dass er in Steuersachen nicht umhin kommt, sich anderen Menschen zu offenbaren. Das sieht das Gesetz nun einmal so vor. Wenn er das nicht einsehen will, dann könnte ihm außer Zwangsgeldern noch etwas anderes blühen: Die Anordnung der Betreuung und damit im Wortsinne die Entmündigung. Ich kenne Fälle, wo Behörden so wenig Verständnis für die Marotten älterer Menschen aufgebracht hatten, dass sie die Anordnung der Betreuung beim Amtsgericht beantragt hatten.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 03.08.2012Das sieht das Gesetz nun einmal so vor.
Nein. Er könnte selbst noch Steuerberater werden.
Boah, ich hab hier eine lange Antwort geschrieben und dann ging kurz vorm Absenden der Rechner aus (Akku alle). Jetzt schreib ich das nicht nochmal.
Ist ja eh schon alles gesagt. Wenn er nicht will, muss er eben die Folgen tragen. Es ist immer noch sein Leben. Keiner von uns ist der Heiland. Ende.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 03.08.2012und tendenziell noch weiter am absinken.
Falsch. Die Zahl stagniert seit viiiieeelen Jahren.
Kommentar von Privatier59Privatier59 03.08.2012Wie heißt es doch: "Bleibe im Lande und nähre dich redlich". Ob das auch für Menschenfresser gilt?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 03.08.2012Ich dachte, es hieße "Spare in der Not, dann passt du in die Zeit."
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ab dem 1.1.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Danach muss jeder Rentner, der 2005 in Rente ist 50 % seiner gesamten Einkünfte versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis 2020 und danach nur noch jährlich 1 % bis 2040. Maßgebend für diesen zu versteuernden Anteil ist das Jahr des Renteneintrittes und bleibt dann immer gleich. In 2012 ist der Prozentsatz 64%. Jede Erhöhung wird voll versteuert. Dementsprechend muss auch eine Steuererklärung gemacht werden. wenn die Kapitaleinkünfte nur aus dem Inland sind, muss er sich darüber nicht kümmern, denn ihm wird automatisch Abgeltungssteuer abgezogen. Schlecht ist das nur, wenn er Abgeltungssteuer abgezogen bekommt, obwohl er noch nicht den Sparer-Pauschbetrag gänzlich in anspruch genommen hat.
Der Freibetrag für jeden Bürger beträgt 8.004 EUR p.a.
Kommentar von Morta 02.08.2012Danke, hab ich mir gleich abgelichtet und gespeichert.
Danke Dir, er wird das Zwangsgeld in Kau fnehmen. Wenn ihn mehrere tausend Euro nicht weh tun, bei Fehlspekulationen tangieren ihn 400 € auch nicht.
Aua. Was hat der denn in seinen Kakao gerührt?
Auch die Schätzung und das Zwangsgeld befreit nicht von der Abgabepflicht.