Steuererklärung: Fahrtkosten Kilometer nachweisen
Hallo Leute,
im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung möchte das Finanzamt gerne einen Nachweis über die gefahrenen ~36.000km. Nun ist es allerdings so, dass ich lediglich 4.000km davon wirklich nachweisen kann - nämlich mit TÜV-Bericht vom 02.01.2014 sowie einer Achsvermessung vom 01.02.2014. Also praktisch ziemlich genau einen Monat, und hochgerechnet auf das Jahr würden die Kilometer hinhauen. Darauf ist jeweils der Kilometerstand vermerkt. Alle anderen anfallenden Werkstattarbeiten führe ich selber durch, da ich in der Hinsicht sehr talentiert bin. Dadurch bedingt habe ich allerdings keine weiteren Belege für das restliche Jahr... akzeptiert das FA diesen Fall so oder was würdet ihr mir raten?
Danke und mit freundlichen Grüßen!
1 Antwort
Das Jahr 2014 ist ja mal gerade 2.5 Monate alt. Wenn Du den Kilometerstand vom 02. 10. 2014 nachweisen kannst dann dürften doch seit dem bei 3.000 Kilomter pro Monat = 36.000 im Jahr, seit dem TÜV-Bericht gerade mal 43.500 gefahren worden sein. Mache dem Finanzamt den Vorschlag ggf. den Wagen vorzuführen mit dem Kilometerstand.
Wenn man so viele km beruflich fährt, dann sollte es doch irgendwelche Nachweise, Terminkalender oder vergleichbares geben, aus denen sich diese Mobilität ableiten läßt. Ebenfalls sollte auch bei einem Unfall durch einen Gutachter der km-Stand festgehalten worden sein, wenn eine Versicherung mit in die Schadensregulierung eingebunden war.
Folge eines Verkehrsunfalls verschrottet
Jetzt mußt Du Dir noch mehr zum Unfall ausdenken: Welche Unfallprotokolle gibt es von wem?
@discovery
das Datum war ein Tippfehler, ich meinte Januar, wie Du es schriebst.
Das der Wagen weg ist, ist leider nicht zu ändern, aber vermutlich hast Du einen Ersatzwagen gekauft, dessen Kilometerstand beim Kauf festgehalten wurde und somit kann man dessen Fahrstrecke festhalten und hochrechnen.
Naja, es handelt sich um meine erste Steuererklärung und ich habe mir da vorher - mag vielleicht naiv sein - nie Gedanken zu gemacht bis mir mein Steuerberater schon angedeutet hat, dass es da Rückfragen geben wird. Der Unfall war im Oktober. Es gab keinen Personenschaden, die Polizei hat ein Protokoll geschrieben und bis auf ein paar Meter Leitplanke wurde von der Versicherung auch nichts reguliert, dementsprechend war auch kein Gutachter zugegen.
Ausdenken muss ich mir gar nichts. Es gibt ein Unfallprotokoll, das seitens der Polizei angefertigt wurde. Auch darauf ist allerdings kein Kilometerstand festgehalten.
Den Ersatzwagen habe ich seit November, richtig. Ich mache mir nur Gedanken ob der Vorraum für das FA "glaubhaft" ist
Danke für deine Antwort. Sorry, aber ich kann dir nicht ganz folgen. Der TÜV-Bericht ist aus Januar, nicht aus Oktober... das Jahr 2014 ist bereits vorüber.
Ich vergaß zu erwähnen, dass besagtes KFZ in Folge eines Verkehrsunfalls verschrottet wurde. Ein Kilometerstand ist auf dem Beleg des Verwerters leider nicht angegeben.