Steuererklärung bei NV-Bescheinigung?
Hallo Forum? Ich wollte mal fragen, wann oder ob man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man eine NV Bescheinigung durch das Finanzamt bekommen hat.
Vielen Dank! OnkelM
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Nein, es ist ja bestätigt worden, das man nicht veranlagt wird, weil es nciht nötig ist.
Aber beachten: Ändern sich die Verhältnisse überraschand (Erbschaft, Lottogewinn) udn man hat dadurch steuerpflichtige Erträge, dann muss man natürlich trotzdem.
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Hallo Onkel Matte, als das ist mir sogar klar: wenn Dir das Finanzamt doch extra bescheinigt hat, daß sie Dich NICHT veranlagen, dann wird das auch nicht gemacht. Aber Du mußt natürlich bei der Prüfung alles richtig angegeben haben. Oder wenn sich Deine persönlichen Verhältnisse ändern (z. B. Heirat einer Millionärin, Lottogewinn, hohe Erbschaft usw.) müßtest Du sicher noch mal beim Finanzamt nachfragen, ob das mit der Nichtveranlagung auch so bleibt.
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NV-Bescheinigung hat NICHTS mit der Pflicht zu tun eine Steuererklärung abzugeben. Du musst selbstverstädnlich eine Abgeben. Die NV-Bescheinigung bedeutet nur, daß die Bank die keine Quellensteuer abzieht.
Wenn Du eine Befreiung von der Pflicht haben willst eine StE abzugeben, musst Du das beim FA beantragen!! Till
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