Steuererklärung / Verdiensterstattung durch Rentenkasse

2 Antworten

§ 32b Abs. 1, Nr. 1 Buchstabe b) verweist auf

vergleichbare Lohnersatzleistungen nach dem Fünften, Sechsten oder Siebten Buch Sozialgesetzbuch.

SGB VI regelt die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher würde ich zustimmen. Progressionsvorbehalt. Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung.

Bei der Zahlung durch die Rentenkasse handelt es sich um eine Lohnersatzleistung Sie wird nicht besteuert, unterliegt aber - wie schon geschrieben - dem Progressionsvorbehalt.

Die Lohnersatzleistung wird durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert.und muss muss als solche in der Steuererklärung angegeben werden.

Sie wird im Rahmen des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt, wenn es um die Ermittlung des Steuersatzes geht.