Steuerbevollmächtigte - darf sie mich ggü. Finanzamt vertreten?

2 Antworten

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die rechtsfindung.

§ 3 Steuerbertungsgesetz

Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen

Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt: 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,

Es gelten die gleichen Gebührensätze für alle diese Personen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Natürlich darf sie Dich vertreten. Ich bin nur ganz platt, dass es noch Steuerbevollmächtigte gibt. Die Dame muß doch kurz vor dem Ruhestand sein.