Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und Depots verlegt.

4 Antworten

Die Jahressteuerbescheinigung über Kapitalerträge ist eines der wenigen Dokumente, die nur im Original vom Finanzamt anerkannt werden und auch nur als solches eingereicht werden können. Sie wird (noch) nicht über das Bundeszentralamt für Steuern (via Elster) abgewickelt.

Sofern es um die Jahressteuerbescheinigung für 2014: die hast Du noch gar nicht bekommen.

Sofern es um die Jahressteuerbescheinigung für 2013 oder früher geht: das solltest Du in den folgenden Tagen eine groß angelegte Suchaktion starten. Da Du nur endlich viele Ordner mit Papierkram haben dürftest, ist auch die Suche in endlicher Zeit zu schaffen. Es lohnt sich auf jeden Fall, das Original zu suchen.

Im Notfall wird die entsprechende Bank eine Ersatz-Jahressteuerbescheinigung ausstellen, wobei dies kostenpflichtig ist. Diese wird auch vom Finanzamt anerkannt. Wichtig: das ist nicht das Duplikat, das manche Banken elektronisch bereitstellen, sondern eine weitere Original-Ersatzbescheinigung, die in Papierform übersandt wird.

Wichtig: das ist nicht das Duplikat, das manche Banken elektronisch bereitstellen, sondern eine weitere Original-Ersatzbescheinigung, die in Papierform übersandt wird.

Da hatte ich einmal richtige Schwierigkeiten, weil die das angeblich nicht dürfen. Es würde grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht bestehen (Zweitschrift).

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@gammoncrack

Doch, das darf eine Bank. Es gibt nur eben einen Unterschied zwischen Kopien (manche Banken liefern das elektronisch als PDF aus) und offiziellen "Ersatz-Jahressteuerbescheinigungen". Erstere sind als "Duplikat" oder "Kopie" gekennzeichnet. Letztere sind als "Ersatz-Steuerbescheinigung" gekennzeichnet und wieder für sich ein Originaldokument.

Lies hierzu §45a Abs 5 EStG: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__45a.html

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@gandalf94305

Danke. Das erklärt es.

Witzig finde ich die Auslieferung per PDF. Dann hat man ja wohl beliebig viele Kopien, oder? Ich bekomme bei meiner Bank alles als PDF, außer der Steuerbescheinigung. Die kommt immer per Post.

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Nicht so einfach zu lösen. Das FA erkennt grundsätzlich nur das Original an, keine Kopie oder eine Zweitschrift.

Du kannst Dir natürlich von der Bank (kostenpflichtig) eine Zweitschrift ausfertigen lassen, aber die Anerkennung durch das Finanzamt wird schwierig werden. Sachverhalt schildern und beten.....

Das Finanzamt erkennt keine Kopie oder Zweitschrift (= Kopie) oder Duplikat (= Kopie) an. Korrekt.

Das Finanzamt muß jedoch eine Ersatz-Jahressteuerbescheinigung der Bank anerkennen. Diese ist nämlich wieder ein Originaldokument - aber eben eine Original-Ersatz-Jahressteuerbescheinigung.

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Von wo aus fragst Du denn? Der Begriff "Privatkonto" ist in der Schweiz gleichbedeutend mit Girokonto. Richtig getippt?

Von der Bank erneut anfordern.