Steuerbescheid Widerspruch Begründung???
Hallo,
habe mein Steuererklärung zurück bekommen und denke das die Pendlerpauschale vergessen wurde. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen und weiß nicht so recht was ich als Begründung bzw auch wie ich das begründen kann. Hat jemand vielleicht eine Art Beispielsatz für mich???
Danke
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Rufe Deinen Sachbearbeiter beim FA einfach an und frage nach. Vielleicht liegen Deine gesamten Werbungskosten (einschl. Pendlerpauschale) bei max. € 920?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann aus meinem Bescheid nicht entnehmen ob meine Fahrtkosten (Pendlerpauschale) korrekt berücksichtigt wurden.
Falls diese vergessen wurde, bitte ich um eine Berichtigung.
Mit freundlichen Grüssen
Zachefan
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 07.06.2011Bitte bitte! Es gibt keine Pendlerpauschale!
Kommentar von MeandorMeandor 07.06.2011Sprachgebrauch und Realität mögen auseinander gehen. Aber wenn man dem Finanzamt den Begriff "Penderpauschale" liefert, dann weiß man, dass man bei den Fahrten Whng.-Arbeitsst. suchen muss, und nicht bei den Reisekosten, der doppelten Haushaltsführung oder sonst irgendwo.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 07.06.2011Da hast du recht. Wenn man beispielsweise "Lohnsteuerjahresausgleich" googelt, erhält man auf der Seite der OFD Niedersachsen eine Link zur Einkommensteuererklärung.
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Es wird immer schlimmer. Da passt sich der Fiskus schon der allgemeinen Netzverblödung an.
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Die übernächste Generation wohnt sicher wieder auf den Bäumen. .... Die nächste sogar, wenn es nicht solche Vokabelkrieger wie mich gäbe :-)
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Mal sehen, wann man das Ausfüllen einer EStE auf youtube betrachten kann. Aber wahrscheinlich hinke ich wieder hinterher und das gibt es sogar schon.
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(Notiz an mich: Bei Gelegenheit Computer wegschmeißen. Das System kippt ohnehin.)Kommentar von MeandorMeandor 08.06.2011Ich sag es nicht gerne, aber ich glaub das Video gibt es wirklich.
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Antwort von eventuell 06.06.2011
Kann ich nur zustimmen.
Weiterhin hast du schon in die "Erläuterungen" geschaut? Da steht oft, wenn etwas anders veranlagt wird, als angegeben. :)
Die beim FA sind durchweg sehr nett und hilfsbereit.
Gruß
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Es gibt keine Pendlerpauschale.
Das ist nun Rabulistik.
Der Fragesteller versteht sicherlich seine eigene Ausdrucksweise und das FA auch. Aber für Dich: € 0,30/Entfernungskilometer.
Vielleicht beantwortet der Fragesteller auch meine Frage nach den gesamten Werbungskosten, um eine weitere Hilfestellung zu bekommen.
Das hat mit rabulistischen Tendenzen nichts zu tun, sondern mit wohlgefeilter Taktik dem FA gegenüber. Ein Pendel geht von A nach B und wieder zurück, eine Entfernung ist die Distanz zwischen A und B.
Viele einfach gelagerte Fragen könnten unterbleiben, wenn man sich einer zielführenden Sprache bedient. Hier in diesem Falle ist zielführend, dem Finanzamt insbesondere durch die richtige Bezeichnung zu verstehen zu geben, dass man auch ein bisschen was vom Fach versteht.
Ich habe schon Antworten vom Finanzamt gelesen, die an steuerlich Unbewanderte gerichtet waren, die würden sie einem Steuermenschen nicht geben.
Wenn ich zum Arzt gehe und von "Blinddarm rausnehmen" rede, weiß der auch gleich, dass ich da keine Ahnung habe. rede ich aber davon, unter einer Entzündung des Appendix vermiformis zu leiden, weiß der Arzt auch, dass ich keine Ahnung habe, aber zu prollen versuche.
Also wähle ich einen Weg, der mich möglichst wenig dumm dastehen lässt. "Appendizitis" muss man ja nicht gleich sagen.