Steuerberater schafft die Steuererklärung nicht rechtzeitig - Hat das Konsequenzen?

1 Antwort

Hallo,

der Grundsatz lautet: Die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen durch Dritte (Steuerberater) entbindet einen selbst nicht von einer schuldhaften Nichteinhaltung. D.h. grds. zahlt man für die Fehler des Beraters.

Wurden Sie auf die zur Erstellung benötigten Belege hingewiesen und haben diese auch vollständig vorgelegt, kann ein Berater haftbar gemacht werden, wenn er trotz aller Unterlagen zu lange für die Erstellung und Abgabe gebraucht und dadurch Schäden (z.B. Verspätungs- und Säumniszuschläge) verursacht hat.

Es wird aber auch zu berücksichtigen sein, wann die Unterlagen zur Verfügung standen. Eine Abgabe von Unterlagen im November ist nämlich nicht gerade früh. Es gibt Berater, die z.B. Mandanten, welche Ihre Unterlagen erst nach Oktober abgeben, keine Erstellung zum Jahresende garantieren wollen.

Eine weniger schöne Lösung, welche ich teilweise schon von Finanzamtsmitarbeitern gehört habe, ist, die quasi unfertige Erklärung abzugeben/zu übermitteln und dann später berichtigte Erklärungen oder schlichte Änderungsanträge abzugeben.

MfG
-Valeskix