Steuerbegünstigung durch Vereinsvorstand
Mein Mann ist Vorstand eines Spielmannszuges. Er bekommt dafür keine Vergütung. Kann dies trotzdem in der Steuererklärung als steuermindernd berücksichtigt werden? Ich habe von der Möglichkeit einer Vergütungsspende gelesen. Ist dies in diesem Fall auch möglich und welche Voraussetzungen gelten dafür?
1 Antwort
Da eine Übungsleiterpauschale bis zu 2.400,- Euro im Jahr steuerfrei wäre, die er sich auszahlen lassen könnte udn dann gegen Spendenquittung zurück spenden könnte (Effekte für den Verein 2400,- raus/2.400,- rein = Kosten=,-) kann er sihc auch gleich die 2.400,- Euro als Spendenbeleg geben lassen.
Steuervorteil nach Eurem persönlichen Grenzsteuersatz.
Theoretisch. Praktisch sollte der Spielmannszug berechtigt sein, steuerlich relevante Quittung erteilen zu dürfen.
die 720 Euro ("Vorstandspauschale") habe, welcher entweder durch die Satzung oder einen Arbeitsvertrag entstanden ist.
Wo kann ich nachlesen, dass dazu entweder was in der Satzung stehen muss oder dass ein Arbeitsvertrag vorhanden sein muss? §?
Gilt das beides auch für die 2.400 Euro Übungsleiterpauschale?
§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG.
Hab aber gerade festgestellt, dass es sich bei der Übungsleiterpauschale vermutlich nicht um eine Aufwandsspende handelt, sondern um eine abgekürzte Geldspende und muss erst nochmal nachlesen.
Aber auch bei der abgekürzte Geldspende muss ein Anspruch auf die Auszahlung des Geldes bestehen, sonst ist nichts vorhanden, was gespendet werden kann.
Zumindest nach den Anforderungen die die Finanzverwaltung stellt, dürfte es nicht so einfach gehen.
Erstens braucht der Spielmannszug die Gemeinnützigkeit; dürfte aber wegen Musik oder Brauchtum kein Problem sein.
Zweitens muss entweder eine Geld-, Sach- oder Aufwandsspende vorliegen. Geld- und Sachspende scheiden aus, bleibt als die Aufwandsspende. Ein Aufwand liegt nach Ansicht der Steuerverwaltung nur vor, wenn ein Anspruch auf die Auszahlung besteht, welcher im Zweifelsfall einklagbar ist. Er muss also einen Anspruch auf die 2.400 Euro (Übungsleiter) oder in diesem Fall eher die 720 Euro ("Vorstandspauschale") habe, welcher entweder durch die Satzung oder einen Arbeitsvertrag entstanden ist.