Steueranrechnung auf ALG 1?
Moin, Moin, bin etwas verunsichert (worden): Als (ehemals) Selbstständige beziehe ich derzeit ALG 1 (Höchstsatz für Selbstständige). Die Agentur für Arbeit weiß (unter Vorlage meines Gewerbescheins), dass ich versuche, über Nebenerwerbstätigekeit mein Vollgewerbe wieder "in Schwung zu bringen"). Leider gelingt mir das nicht so recht, gebe aber meine recht mageren "Einkünfte" aus meinem (Neben-)Gewerbe ordnungsgemäß an. Selten wird es mehr als die "erlaubten" 165,-€. Frage nun: Wird das Arbeitlosengeld nun steuerlich mit den paar "Einkünften" ZUSAMMEN steuerlich veranlagt?
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ALG1 ist eine Einkommensersatzleistung und wird im Rahmen des Progressionsvorbehaltes in die Besteuerung einbezogen. Deshalb kann es vorkommen, dass trotz Unterschreiten des Grundfreibetrages eine Steuer entsteht.
Beispiel:
Das zu versteuernde Einkommen sei 2.000 Euro. Das ALG1 sei 20.000 Euro. Die auf 22.000 entfallende Steuer beträgt 3.428 Euro (hierfür hab ich einen Online-Rechner benutzt). Das sind 15,58%.15,58% auf 2.000 sind 311 Euro. 311 Euro Steuern würden also tatsächlich anfallen.
Herzlichen Dank für die schnelle und verständliche Antwort!