Steuer für Provisionen meiner Vertriebspartner

1 Antwort

Riesiger Sachverhalt, der einfach auf die wichtigen Punkte runtergebrochen werden kann.

  1. Wenn Du Provisionen zahlst sind es bei Dir Betriebsausgaben, mindern also den Gewinn und damit dann auch die Steuer.

  2. Die Einnahmen Deiner Vertriebspartner sind bei denen Einnahmen und damit dort auch grundsätzlich steuerpflichtig.

  3. Das kann aber, wenn es nur geringen Umfang hat entfallen. z. B: der Bereich Nebeneinnahmen 410,- Euro pro Jahr

  4. Wer als Dein Vertriebspartner .laufend was macht und über 410,- pro Jahr verdient, dem wird der geringe Aufwand einer Einnahmen-Ausgaben-ÜBerschussrechnung nicht zuviel sein, die er zusätzlich zur normalen Erklärung einrichten kann.

  5. Die Steuer richtet sich dann nach dem persönlichen Einkommen und was er sonst noch verdient.

  6. Wenn seine Einnahmen mehr als 17.500,- sind, muss er ab dem folgenden Jahr Umsatzsteuer zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Soweit die Einkommensteuer.

Hinzu käme aber wohl noch, dass die Vertreibspartner/Werber/... den Provisionsgeber darüber unterrichten müssten, ob sie Privatperson, Kleinunternehmer oder Unternehmer sind und ihn auch über Änderungen in diesem Status unterrichten müssten.

Bei Unternehmern müsste dann USt mit zur Gutschrift bzw. in ihr ausgewiwesen werden, je nachdem, ob die Provision netto oder brutto vereinbart bzw. ausgelobt wurde.

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@jowaku

Stimmt natürlich. Ich wollte nur nicht zu sehr ins Detail gehen.

Wer Provisionen ausschüttet sollte ein Formular entwickeln in dem der Vermittler angibt, ob er ein Unternehmer ist und Umsatzsteuer abführt, oder ob er Kleinunternehmer, oder Privatperson ist.

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