Steuer bei schwankendem Einkommen?

gefragt von Juventus2 am 07.02.2010 um 14:39 Uhr

Wie ist das wenn man einen Studentenjob hat mit schwankendem Einkommen. Angenommen man arbeitet die meiste zeit für 200 Euro, kommt aber ab und zu über 400 Euro. Wie ist das mit der Steuer? Wird dann, sobald ich über 400 Euro verdiene mir automatisch vom Lohn Steuer abgezogen?

Frage beantworten Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Paral am 7. Februar 2010 15:14
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Soweit ich mitbekommen habe, hat sich nichts gändert zu den 80er Jahren, wenn man Student ist.

Studenten dürfen während des Semesters nur weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sozialabgaben werden nicht abgezogen. Nur Steuern. In den Semesterferien gibt es keine Stundenbegrenzung.

Die 400 EUR Job Regelung ist für Arbeitgeber schlechter, weil sie 30 % auf das Einkommen abführen müssen. Als Student gibt es keine Arbeitgeberanteile.

Ab welcher Höhe Steuer anfällt kann man in einem Gehaltsrechner nachschauen. 1000 EUR oder so. Und wenn, bekommst Du sie beim Lohnsteuerausgleich zurück.


Aber wie gesagt. Das ist aus den 80ern. Ich weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat. Die 400 EUR Jobs sind eigentlich für Berufstätige gedacht, die noch einen kleinen Zweitjob machen. Für diese Gruppe gibt es die vereinfachte Abrechnung. Die 400 EUR Grenze ist aber sicher irrelevant für Studenten.

Kommentar von Paral am 7. Februar 2010 16:17

Wenn Du aber kein Student bist, dann wäre es richtig. Der Job wird monatlich abgerechnet. Sobald Du in einem Monat über 400 EUR wärst, würde die Abrechnungsregelung von Minijobs greifen also von 400 bis 800 EUR. Wenn es die Zweitarbeit ist, mit zweiter Steuerkarte, ansonsten mit den verminderten Sätzen.

Da ist aber Toleranz üblich, indem man ein Verdienstkonto aufs Jahr rechnet. Wenn am Jahresende mehr als 12 mal 400 EUR herauskommt, muss der ganze Mist wieder aufgedröselt werden. Deswegen wird von der neuen Regierung auch eine Vereinfachung vorbereitet.

Das wird aber schwierig durchzusetzen sein, wenn in NRW etwas Rotes in die Regierung kommt. Dann gibts wohl wieder die Dauerblockade der Länder. Einfach aus Prinzip. Deswegen macht es noch keinen Sinn, die Vereinfachung jetzt schon anzugehen.

Kommentar von Paral am 8. Februar 2010 21:27

Noch etwas erbauliches zu lesen, damit es komplett wird. ;-) http://www.fachverlag.de/pur/PuRBeschaeftigungin_Gleitzone.pdf

Kommentar von Paral am 10. Februar 2010 23:27

Jetzt aber mit Quellenangabe. So wie in den 80ern ist es immer noch, aber es gibt auch die Möglichkeit eines Minijobs. Nur das ist so kompliziert, dass ich da auf die Quelle verweise. http://www.wbrnet.info/seminar/minijob-regelungen.html


Weitere gute Antworten


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. Februar 2010 15:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist von der Steuer her absolut egal, weil bis ca. 900,- Eruro fällt gar keine Steuer an.

Sollte mal in einem Monat was rauskommen, weil über 900,- verdient wurde, dann kommt es über die Einkommensteuererklärung zurück.

Kommentar von EnnoBecker am 10. Februar 2010 10:14

Oder über den Lohnsteuerjahresausgleich, falls der Arbeitgeber einen solchen durchführt, § 42b EStG.
 
Endlich mal ein Fall, wo der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich angewendet werden kann :-)


anonym
beantwortet von Wassertuermchen am 7. Februar 2010 14:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, das kann passieren. Wenn du aber am Jahresende deine Einkommensteuererklärung machst bekommst du vom Finanzamt die Steuern wieder.


Frage beantworten Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.