Steuer auf Mieteinnahme

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Nur wenn Du für die Vermietung anteilig mehr nimmst als Du selbst zahlst und dann auch nur wenn es sich um einen Nennenswerten Betrag handelt.

Annahme. Die Wohnung hätte 3 Zimmer, Küche Bad. Insgesamt 60 qm. und kostet warm 600,- die drei Zimmer haben jedes 15. 2 Behälts Du eines wird vermietet. also 2/3 zu 1/3 weil Bad und Küche gemeinsam genutzt werden. Also kannst du von ihm für das zimmer auch 1/3 der warmmiete nehmen, also 200,- plus zuschalg für Strom usw.. Wenn Möbl mitvermietet werden auch dafür. also im Beispiel würde ich mir bis 250,- o. Möbel und bis 275 mit Möbel keine Gedanken machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Der Mieteinnahme steht auch ein (anteiliger) abzugfähiger Mietaufwand gegenüber. Der Mietgewinn ist steuerpflichtig (Angaben in Anlage V zur Einkommensteuererklärung).

Ob der steuerpflichtige Mietgewinn zu einer Steuerzahlung führt, hängt von Deinen übrigen steuerpflichtigen Einkünften (unselbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitaleinkümfte, Sonstige Einkünfte etc.) ab.