Steuer- und Sozialabgaben richtig berechnet für Freelance Developer?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

@LittleArrow hat das schon perfekt beantwortet.

Ich nehme mir aber mal folgenden Satz von Dir vor:

 dass der Arbeitgeber bei gleichem Gehalt, deutlich weniger an die Krankenkasse, Rentenversicherung, Lohnsteuer usw. abführen muss, als wenn man das selber macht.

Du verkennst dabei das Du Unternehmer bist udn nicht Arbeitnehmer.

Beim Arbeitnehmer würde der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialbeiträge tragen, die Du als Selbständiger allein zahlen musst.

Die Rechnung sieht ggf. so aus:

Gehalt 8.333,-, Steuer 2.572,78, KV 355,95, PV 60,38, RV 579,70, AV 93,-.

DEr Arbeitgeber legt da nochmal über 1.000,- Euro an Arbeitgeberbeiträgen zu.

Also würdest Du einem Arbeitgeber 115.000,- Euro pro Jahr kosten. dazu arbeitest Du als Arbeitnehmer je nach Urlaubsregelung 10-11 Monate udn bekommst 12 Monate bezahlt.

Ausserdem hast Du die Tabelle falsch angewendet. Schließlich sind die von Dir gezahlten Versicherungsbeiträge abzugsfähig, wobei ich noch gar nicht berücksichtigt habe, dass Du ja auch die Betriebsausgaben abziehen kannst, denn ohne Telefon, Internet, Computer usw. wirst Du Deine Arbeit  nicht erstellen können.

Deine Steuerbelastung wird be ca. 30.000,-, oder weniger pro Jahr liegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986


so dass ich das ganze abrechnen muss.

Ich verstehe nicht so ganz, worauf Du hinaus willst, denn es ist unklar. Willst Du als selbständiger "contractor"  Deinen Preis für die US-Firma kalkulieren oder willst Du ihr was nachweisen?

Deine Kalkulation scheint mir noch überprüfungs-/verbesserungswürdig:

Hast Du Dich mit dem Deutsch-Amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen auseinandergesetzt? Droht Dir evtl. von dort noch einiges an Steuerbelastungen?

Es fehlen bei Dir z. B. noch Urlaubsgeld, kalkulatorische Kranken- und Urlaubstage. Ferner Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, kalkulatorische Miete/Geschäftsausstattung etc.

Welche vertraglichen Rechte hast Du, eine Preisanpassung bei Veränderung der o.a. Variablen zu verlangen?


mimika 
Fragesteller
 05.12.2016, 23:53

Beides, im Grunde möchte ich wissen, welche Abgaben ich zu tätigen habe. Oder sind die Versicherungen verpflichtend? Da ich von Deutschland aus arbeite dürfte Doppelsteuer ja nicht anfallen?

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LittleArrow  06.12.2016, 00:38
@mimika

Nur verpflichtende Positionen aufzunehmen, bedeutet analog für Deinen Lebensunterhalt, Dich mit Fastfood über Wasser zu halten! So kann aus Dir nichts werden;-)

Wenn Du beides willst, dann muss es eine entsprechende Vereinbarung geben ("Cost-plus"- oder "Lump-sum"-Vereinbarung?); irgend so etwas müßte es ja sein. Bei Cost-plus hat der Auftraggeber auch ein Überprüfungs- und Nachweisrecht.

Da Deine Rechnungen in der US-Buchführung auftauchen, Deine Leistungen dort genutzt werden und Du vielleicht gelegentlich auch in die USA reisen mußt, kannst bzw. darfst Du das DBA-Thema nicht so locker sehen.

Und was hier auch noch kalkuliert wird bzw. geprüft werden müßte, sind IHK-Beiträge, Arbeitslosenversicherung, Alterversorgung ("die Rente reicht nicht!") und Wechselkursüberlegungen.

Aber leider läßt Du soviel im Nebel zurück:-(

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mimika 
Fragesteller
 06.12.2016, 01:07
@LittleArrow

Klasse, vielen Dank bereits für diese hilfreichen Hinweise. Da gibt es also einiges noch zu recherchieren und es fallen weit aus mehr Kosten an.

Kann man noch etwas zu

bei gleichem Gehalt, deutlich weniger an die Krankenkasse, Rentenversicherung, Lohnsteuer usw. abführen muss, als wenn man das selber macht.

sagen? Habe ich die Beiträge richtig ermittelt oder ist mir ein grober Fehler unterlaufen?

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wfwbinder  06.12.2016, 07:49
@mimika

Ja, Dir sind grobe Fehler unterlaufen. Siehe meine Antwort.

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EnnoWarMal  06.12.2016, 11:39

Einen DBA-Fall kann ich hier nicht erkennen.

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LittleArrow  06.12.2016, 15:14
@EnnoWarMal

EnnoWarMal: Das ist ja schön, wenn Du die ausschließliche(!) Besteuerung durch den deutschen Fiskus bereits aus den Angaben erkennen kannst und dies auch für das Einkommen aus den geschäftlichen Reisen in die USA gilt. 

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