Steinschlag vor oder nach Versicherungswechsel reparieren lassen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte dem jetzigen Versicherer melden, da der ja zum Schadenzeitpunkt Risikoträger war.

Kritisch wird es sicherlich, wenn man bei dem neuen Versicherer eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung abschließt, obwohl jetzt eine Selbstbeteiligung besteht. Das wäre dann Versicherungsbetrug und könnte, wenn es "rauskommt" dazu führen, dass man in Zukunft keinen Kaskoversicherungsschutz mehr bekommt. Das würde ich nicht riskieren wollen.

Ich gehe aber davon aus, dass die Frage nicht in diese Richtung ging.

Wenn Du ehrlich bist, dann beantwortet sich die Frage ja schon von alleine: Was hat Deine neue Versicherung mit einem schon bestehenden Steinschlag zu tun? Garnichts!

Im übrigen bist Du verpflichtet den Schaden unverzüglich zu melden. Die neue Versicherung ab 2013 wird sicherlich die Regulierung verweigern. Übrigens falls der Schaden auf dem Weg zur Arbeit passiert ist kann man das bei der Steuer absetzen.